News zu Steuerinfo Januar 2019

Abstract

In unserer monatlichen Steuerinfo 2024 für den Monat September informieren wir Sie über über die ersten Entscheidungen zur Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sowie über weitere spannende Inhalte aus der Steuerwelt. Wann können etwa Hochwasserschäden steuerlich erstattet werden?


Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in zwei Verfahren mit den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts befasst. Er hat im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerzahler im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

In beiden Fällen hatten die Antragsteller beim Finanzgericht (FG) beantragt, die Grundsteuerwertfeststellungen für ihre Wohnimmobilien von der Vollziehung auszusetzen. Die angefochtenen Bescheide waren auf der Grundlage der Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts im Rahmen des Grundsteuer-Reformgesetzes ergangen („Bundesmodell“), das in mehreren Bundesländern Anwendung findet. Danach wird die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die ab dem 01.01.2025 von den Gemeinden erhoben wird, durch Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 als einheitlichen Hauptfeststellungsstichtag ermittelt.

Das FG hatte ernstliche Zweifel an der (einfachrechtlichen) Rechtmäßigkeit der angefochtenen Grundsteuerwertbescheide und an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsvorschriften. Daher gewährte es die beantragte Aussetzung der Vollziehung. Die gegen die Entscheidungen des FG erhobenen Beschwerden der beiden Finanzämter hat der BFH in seinen Beschlüssen als unbegründet zurückgewiesen.

Nach Auffassung des BFH bestanden bereits wegen der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte einfachrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der streitigen Grundsteuerwertfeststellungen.

Eine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts ist mit den BFH-Beschlüssen aber nicht verbunden.

Gemischtes aus der Steuerwelt


Steuerbescheid kann bei Fehler des Finanzamts korrigiert werden

Schon bevor ein Steuerzahler seine Einkommensteuererklärung abgibt, liegt dem Finanzamt eine Vielzahl von Daten vor, die von Dritten elektronisch übermittelt wurden. Steuerbescheide dürfen laut Bundesfinanzhof nachträglich aufgehoben oder geändert werden, wenn das Finanzamt die von Dritten elektronisch übermittelten Daten nicht (zutreffend) berücksichtigt hat.

Bundesfinanzministerium gibt erste Hinweise zur E-Rechnung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Schreibens zur Einführung der elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025 veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt werden bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend elektronische Rechnungen (E-Rech­nungen) zu verwenden sein. Die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 hat für die Wirtschaft enorme Bedeutung. Dennoch ist ein endgültiges BMF-Schreiben zum Thema erst für den Beginn des vierten Quartals 2024 angekündigt.

Erbschaftsteuer: Geerbtes Parkhaus zählt zum Verwaltungsvermögen

Betriebsvermögen wird bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich privilegiert. Ausgenommen hiervon sind bestimmte Gegenstände des Verwaltungsvermögens. Der Bundesfinanzhof hat ein Parkhaus als erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen eingestuft.

Abgrenzung: Entgelt für eine Leistung oder echter Zuschuss?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen geäußert und dabei die Bedeutung des mit den Zahlungen verbundenen Zwecks hervorgehoben. Flankierend wurde der Umsatzsteuer-Anwen­dungserlass geändert.

Laut BMF ist die Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zahlenden und einem nichtsteuerbaren echten Zuschuss vor allem anhand der Person des Begünstigten und des Förderungsziels vorzunehmen. Wesentlich für die Beurteilung von Zuschüssen sei, ob dem Zuschussgeber eine konkrete Leistung erbracht werden solle oder ob vielmehr die Tätigkeit des Zuwendungsempfängers nicht für den Zahlenden als Leistungsempfänger bestimmt sei. Ein wichtiges Indiz dafür sei unter anderem der Zweck, den der Zahlende verfolge.

Bereitschaftsdienst: Höchstgrenzen von Zuschlägen

Zuschläge, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, sind in Höhe gesetzlich festgelegter Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat sich mit Zuschlägen für Bereitschaftsdienste befasst, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet wurden. Er hat entschieden, dass die Steuerfreiheit sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem (geringeren) Bereitschaftsdienstentgelt bemisst.

Wie sich Hochwasserschäden von der Steuer absetzen lassen

Das Tief Orinoco brachte seit Ende Mai 2024 wiederholt Stark- und Dauerregen nach Deutschland. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft haben rund 50 % der Hochwasseropfer keine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen, die ihnen diese Schäden ersetzt.

Wer kein Geld von der Versicherung erhält, kann zumindest einen Teil seiner Ausgaben von der Steuererklärung absetzen. Private Vermieter können Reparaturleistungen, die den alten Zustand wiederherstellen, sofort als Werbungskosten absetzen. Bauliche Maßnahmen, die den Zustand der Immobilie im Vergleich zum Zustand vor Eintritt des Schadens verbessern, erfordern eine mehrjährige Abschreibung. Unter Umständen ist eine Sonderabschreibung möglich.

Wird Hausrat zerstört, und ersetzt keine Hausratversicherung den Schaden, lassen sich die Kosten für die Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Eigenheimbesitzer können Ausgaben für Instandsetzungen und Reparaturen in existentiell wichtigen Bereichen des Wohngebäudes ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Sollten die Kosten der Schadensbeseitigung und der Instandsetzung die zumutbare Belastungsgrenze nicht übersteigen, können Steuerzahler viele Arbeiten zumindest als Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich in Abzug bringen.

 

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