Abstract

In unserer monatlichen Steuerinfo 2024 für den Monat November informieren wir Sie über über die kommende E-Rechnung-Pflicht sowie über weitere spannende Inhalte aus der Steuerwelt. Lässt sich etwa eine Kreditkarte von der Steuer absetzen?


E-Rechnung-Pflicht

Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht. Diese Verpflichtung geht auf das Wachstumschancengesetz zurück. Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Datenformat im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Im Vergleich zu Papierrechnungen oder Rechnungen in digitalen Formaten wie PDF ermöglicht die E-Rechnung eine automatisierte Weiterverarbeitung, für die sie in einem standardisierten Datenformat erstellt und übermittelt wird.

Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von
E-Rechnungen tritt stufenweise in Kraft: Ab 2027 gilt sie für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab 2028 für alle inländischen Unternehmen. In der Übergangszeit bis Ende 2026 dürfen Unternehmen Rechnungen auch weiterhin in anderen Formaten, wie auf Papier oder als PDF, ausstellen. Von der E-Rech­nungspflicht ausgenommen sind Rechnungen über steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Auch Umsätze an private Endverbraucher und nichtinnerdeutsche B2B-Umsätze sind vorerst nicht von der E-Rech­nungspflicht betroffen.

Für den Empfang von E-Rechnungen müssen Unternehmen über ein technisches System verfügen, das die Daten verarbeiten kann. Die E-Rech­nungen müssen gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form unverändert aufbewahrt werden.

Weitere Details soll ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums regeln, das im vierten Quartal 2024 erwartet wird.

Gemischtes aus der Steuerwelt


Zukunftsfinanzierungsgesetz II soll Kapitalmärkte stärken

Der Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der deutschen Wachstumsinitiative dar. Sie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland zu stärken. Insbesondere sollen die steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Investitionen in Venture Capital und erneuerbare Energien verbessert werden.

Aussetzungszinsen: Zinssatz von 6 % pro Jahr verfassungswidrig?

Wenn ein Einspruch oder eine Klage nach einer bewilligten Aussetzung der Vollziehung (AdV) erfolglos bleibt, müssen neben der ausgesetzten Steuer auch Aussetzungszinsen von 6 % pro Jahr gezahlt werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der AdV-Zinssatz von 6 % pro Jahr mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht hat in dieser Frage deshalb nun das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Statistik : Über zwei Drittel der Einsprüche waren 2023 erfolgreich

Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums haben Steuerzahler 2023 insgesamt 9.932.766 Einsprüche bei den Finanzämtern eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter damit über 12,23 Mio. Einsprüche zu bearbeiten.

In mehr als zwei Drittel der Fälle (68,8 %) waren die Steuerzahler 2023 mit ihrem Einspruch erfolgreich, so dass die Bescheide zu ihren Gunsten geändert wurden. Tatsächlich oder zumindest teilweise erfolglos sind nach der Statistik nur 12,1 % der Einsprüche geblieben. In diesen Fällen wurde über die Einsprüche durch (Teil-)Einspruchsent­scheidung ganz oder teilweise abschlägig entschieden. 18,5 % der erledigten Einsprüche wurden von den Einspruchsführern zudem selbst wieder zurückgenommen.

Steuerbescheide sind zeitnah nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen, denn Einsprüche müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim Finanzamt eingehen.

Nichtpassivierte Tantiemeforderung löst keinen Zufluss aus

Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäfts­führer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegenüber seiner GmbH bereits bei Fälligkeit als Arbeitslohn zu. Denn er hat es in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen. Das gilt zumindest, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist. Der Tantiemeanspruch wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich im Anstellungsvertrag eine andere Fälligkeit vereinbart haben.

Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen der GmbH nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch nicht zu. Das gilt laut Bundesfinanzhof abweichend von der Verwaltungsauffassung auch dann, wenn eine entsprechende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen.

Wann eine Rückstellung für Altersfreizeit gebildet werden darf

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall hatte sich der Arbeitgeber zur Gewährung von Altersfreizeit von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit verpflichtet. Diese Verpflichtung stand unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres. Laut BFH hat der Arbeitgeber in diesem Fall eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer nur ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit sowie deren wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag. Als weitere Voraussetzung muss der Arbeitgeber ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen. Diese Voraussetzungen waren zur Überzeugung des BFH im Streitfall erfüllt.

Wie sich die Kreditkarte von der Steuer absetzen lässt

Die Jahresgebühr einer Kreditkarte ist nur dann vollständig absetzbar, wenn die Karte ausnahmslos beruflich genutzt worden ist. Werden mit derselben Kreditkarte auch private Ausgaben beglichen, muss der berufliche bzw. betriebliche Anteil herausgerechnet werden. Dafür sollten alle Posten auf den Kontoauszügen zunächst sondiert und einer beruflichen oder privaten Nutzung zugewiesen werden. Anschließend sollte die Höhe der beruflichen Zahlungen im Verhältnis zum Gesamtumsatz ermittelt werden. Dieser prozentuale Anteil der Jahresgebühr der Kreditkarte ist dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.

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