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Abstract

 

In unserer monatlichen Steuerinfo 2019 für den Monat April präsentieren wir Ihnen gemischte praktische Hinweise aus den verschiedenen Gebieten des Steuerrechts. Über die Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns bis hin zu der Frage, wie Erträge aus Madoff-Fonds steuerlich behandelt werden, sind interessante Themen für Sie dabei.

Erhöhung des Mindestlohns

 

Zum 01.01.2019 hat sich der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € auf 9,19 € pro Stunde erhöht. Für Minijobber kann diese Anhebung durchaus Konsequenzen haben, denn bei gleichbleibender Arbeitszeit erzielen sie nun möglicherweise ein Monatseinkommen, das über der Minijobgrenze von 450 € pro Monat liegt. Dadurch können plötzlich Sozialversicherungsbeiträge für die Krankenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Wer nicht in die Sozialversicherungspflicht fallen möchte, hat nur die Möglichkeit, seine Arbeitszeit zu reduzieren.

Die gleiche Problematik tritt zum 01.01.2020 ein, denn dann wird der Mindestlohn erneut erhöht (auf 9,35 €), so dass die derzeit rund 7,5 Mio. Minijobber in Deutschland weiter unter Druck geraten. Bisher hat das Bundesministerium für Arbeit eine Anhebung der 450-€-Grenze abgelehnt.

Wird dem Arbeitnehmer regelmäßig zwischen 450,01 und 1.300 € monatlich gezahlt, ist seine Beschäftigung begrifflich ein „Midijob“. Diese Regelung gilt jedoch erst ab dem 01.07.2019. Bis dahin liegt die Obergrenze eines Midijobs bei 850 €. In diesem „Übergangsbereich“ (Gleitzone) muss der Midijobber aber nur reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.

 

„ElsterFormular“ ist nur noch bis 2019 nutzbar!

 

Während Steuerzahler mit Gewinneinkünften ihre Steuererklärungen elektronisch abgeben müssen, haben Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter nach wie vor die Möglichkeit der Steuererklärung auf Papier. 23,1 Mio. Bürger haben ihre Einkommensteuererklärung 2018 elektronisch abgegeben. Das lief für alle Steuererklärungen über die Elster-Schnittstelle (Elektronische Steuererklärung), unabhängig vom Softwareanbieter des Steuerzahlers.

Die Finanzverwaltung selbst bietet aber auch zwei (kostenlose) Lösungen an: „ElsterFormular“ und „Mein ELSTER“. Während „ElsterFormular“ eine Software zum Download darstellt, erfolgt die Erstellung der Steuererklärung mittels „Mein ELSTER“ ausschließlich im Internetbrowser.

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist darauf hin, dass das Programm „ElsterFormular“ nur noch bis einschließlich 2019 (Steuerjahr 2019) nutzbar sein wird. Ab dem Jahr 2020 muss dann zwingend die Onlineplattform „Mein ELSTER“ genutzt werden. Laut BayLfSt können die Daten von ElsterFormular exportiert werden.

 

Gesellschaftereintritt: Verlustabzug eines Neugesellschafters

 

Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende GbR eintritt, kann der auf ihn entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein. Allerdings muss dies mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein. So lässt sich ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zusammenfassen.

 

Bargeldbranche muss mit Kassen-Nachschauen rechnen

 

Seit dem 01.01.2018 können Finanzämter Kassen-Nachschauen bei Betrieben der Bargeldbranche durchführen. In diesem Rahmen können sie unangekündigt überprüfen, ob die Daten des Kassensystems den gesetzlichen Formvorschriften genügen und die Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß sind.

Laut Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern können die Prüfer vorab in den öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen des Betriebs die Bedienung der Kasse verdeckt beobachten. Sie können auch Testkäufe durchführen, um zum Beispiel zu überprüfen, ob Belege ausgegeben werden. Erst wenn der Prüfer nichtöffentliche Geschäftsräume des Betriebs betreten oder Kassenaufzeichnungen einsehen möchte, muss er sich zu erkennen geben und seinen Dienstausweis sowie den Prüfungsauftrag vorlegen. Er darf verlangen, dass ein Kassensturz vorgenommen wird.

Werden im Rahmen einer Kassen-Nachschau Unstimmigkeiten bei den Kassenaufzeichnungen ermittelt, kann das Finanzamt direkt und ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer steuerlichen Außenprüfungübergehen.

 

EuGH-Vorlage: Ist medizinische Telefonberatung umsatzsteuerfrei?

 

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der ärztlichen und arztähnlichen Berufsausübung erbracht werden, sind umsatzsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof bezweifelt, ob das auch für telefonische Beratungsleistungen gilt, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen erbringt. Er hat nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung gebeten.

 

Erneut: Zeitzuschlag bei SFN-Bereitschaftsdienst

 

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFN-Zuschläge) setzt voraus, dass neben dem Grundlohn ein Zuschlag für SFN- Arbeit gezahlt wird. Zuschläge zur Bereitschaftsdienstvergütung sind nur steuerfrei, wenn tatsächlich auch eine Bereitschaftsdienstvergütung (als Grundlohn) gezahlt wird. Anders als in Ausgabe 03/19 berichtet, gilt Folgendes: Kann der Bereitschaftsdienst nur durch einen Freizeitanspruch abgegolten werden, ist dieser geldwerte Vorteil steuerfrei, da der auf den Bereitschaftsdienst entfallende Grundlohn aus dem Gehalt herausgerechnet werden kann.

 

Blockheizkraftwerk: Wohnungseigentümergemeinschaft gewerblich?

 

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst ertragssteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft. Sie muss dann für ihre Einkünfte aus der Stromerzeugung eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Der Annahme einer von den Wohnungseigentümern zusätzlich konkludent gegründeten GbR bedarf es nicht.

 

Wie Erträge aus Madoff-Fonds steuerlich behandelt werden

 

Bernard L. Madoff hatte mit einem Schneeballsystem viele Anleger um ihr Geld gebracht, bevor er Ende 2008 verhaftet und 2009 zu 150 Jahren Haft verurteilt wurde. Der Schaden seines Anlagebetrugs beläuft sich auf mindestens 65 Mrd. $. Das Bundesfinanzministerium hat sich zu Madoff-Fonds geäußert, die seit Ende 2008 nicht mehr an offiziellen Marktplätzen gehandelt und seit 2009 bzw. 2010 liquidiert werden. Wir erläutern Betroffenen gerne die Einzelheiten.

 

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