Steuertermine 2019

Für die Erklärung der verschiedenen Steuerarten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Termine eingerichtet. Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige zwischen den monatlichen, vierteljährlichen und ganzjährigen Steuererklärungen unterscheiden. Damit Sie keinen der Termine vergessen, haben wir Ihnen die wichtigsten Steuertermine 2019 fortfolgend aufgelistet:

Achtung!

Fällt einer der festgesetzten Termine auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, dann gilt der darauf folgende Werktag als Abgabetermin.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter müssen Unternehmen monatlich bis zum 10. Kalendertag des Monats an das Finanzamt abführen. Dazu gehört auch die Kirchenlohnsteuer.

Umsatzsteuer

Unternehmen und Selbstständige geben regulär neben ihren Umsatzsteuervoranmeldungen eine jährliche Umsatzsteuererklärung ab. Diese muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt abgegeben sein.

Umsatzsteuervoranmeldungen

Neben der jährlichen Umsatzsteuer fallen Voranmeldungen zur Umsatzsteuer an. Dabei sind die Termine für die Abgabe sind entweder monatlich oder vierteljährlich festgesetzt. Eine solche Festsetzung erfolgt durch das zuständige Finanzamt und richtet sich nach der Umsatzsteuerschuld, welche im vorangegangenen Kalenderjahr zu bezahlen war. Bei der monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung fällt diese jeweils auf den 10. Kalendertag des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt. Der Termin für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist hingegen auf den 10. Kalendertag des Folgemonats nach dem Abrechnungsquartal angesetzt.

Einkommensteuer

Die jährliche Erklärung der Einkommensteuer erfolgt zum 31. Juli des Jahres, das auf das Abrechnungsjahr folgt. Somit haben Steuerpflichtige dieses Jahr zwei Monate länger Zeit für die Erstellung ihrer Jahressteuererklärung als vorher. Dieses Novum gilt auch erstmalig für die Umsatzsteuer

Einkommensteuervorauszahlungen

Je nach Einkommen müssen Steuerpflichtige neben ihrer jährlichen Steuererklärung auch unterjährige Voranmeldungen erstellen. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils am 10. Kalendertag der Monate März, Juni, September und Dezember fällig.

Körperschaftssteuer

Die Erstellung der Erklärung zur Körperschaftsteuer muss zum 31. Juli für das vorangehende Jahr erfolgen. Die Termine für die Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer fallen auf dieselben Daten wie für die Vorauszahlungen der Einkommensteuer. Somit sind sie jeweils zum 10. Kalendertag der Monate März, Juni, September und Dezember zu erstellen.

Gewerbesteuer

Betriebe, die verpflichtet sind die Gewerbesteuer zu entrichten, müssen die notwendige Erklärung hierzu bis zum 31. Juli erstellen.

Gewerbesteuervorauszahlung

Die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sind vierteljährlich fällig. Die Termine fallen wie jedes Jahr auf die 15. Kalendertage der Monate Februar, Mai, August und November.

 

Sie haben spezielle Fragen oder möchten wissen, welcher dieser Steuertermine 2019 für Sie relevant ist?

 

Dann würden wir uns freuen, Ihnen bei Ihren Steuerfragen, tatkräftig zur Seite zu stehen! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!

 

Haben sie schon unsere Reihe Steueränderungen 2019 gelesen? Teil II der Reihe mit etlichen Informationen finden Sie hier.

 

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater!

 

Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der Alltreu Ludwigshafen!

 

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