Mandanteninformation Jahresende 2020
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
2020 ist ganz klar ein Ausnahmejahr, nicht nur, was das Steuerrecht anbelangt. Bis März 2020 ging alles fast noch seinen gewohnten Gang, doch spätestens mit den ersten Lockdown-Anordnungen gab es wohl kaum jemanden, der nicht von den bundesweiten Einschränkungen betroffen war.
Derzeit leben wir in einer Unsicherheit, die zur neuen Normalität im Ausnahmezustand geworden ist. Das gesamte Ausmaß insbesondere der wirtschaftlichen Folgen der Krise ist noch nicht absehbar. Entsprechend ist auch diese Mandanten-Information zum Jahresende nur eine Momentaufnahme, denn wir wissen nicht mit Sicherheit, was bis Ende des Jahres noch passieren kann. Vom Gesetzgeber wurden im Laufe des Jahres unter anderem zwei Corona-Steuerhilfegesetze auf den Weg gebracht, die einige wichtige Entlastungen enthalten. Wir werden darüber hinaus noch weitere getroffene Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie thematisieren, die zum Jahreswechsel 2020/2021 für Sie relevant werden, zum Beispiel die geplanten Änderungen beim Kurzarbeitergeld und im Insolvenzrecht.
Um die Krise samt ihren Auswirkungen beherrschbar zu machen, sollten wir uns von ihr aber nicht das Leben diktieren lassen. Deshalb stellen wir Ihnen in unserer Mandanteninformation Jahresende 2020 gern auch die unaufgeregten Details von Rechtsprechung und Gesetzgebung vor, die in Zukunft eine Rolle für Sie spielen werden.
Die Mandanteninformation Jahresende 2020 können Sie hier herunterladen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie außerdem auf unseren Hinweis zur Soforthilfe aufmerksam machen!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie außerdem unsere Mandanteninformationen zur Umsatzsteuer!
Sie haben vielmehr Fragen zu der Mandanteninformation Jahresende 2020? Kontaktieren Sie uns gerne!
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