Steuerinfo Dezember 2023

Abstract

In unserer monatlichen Steuerinfo 2023 für den Monat Dezember informieren wir Sie über die Einspruchsstatistik für das Jahr 2022 sowie über weitere spannende Inhalte aus der Steuerwelt. Vereitelt etwa das Sterbegeld einen Abzug der Beerdigungskosten?


Einspruchsstatistik

Nach einer aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums haben Steuerzahler im Jahr 2022 insgesamt 2.978.644 Einsprüche bei ihren Finanzämtern eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter damit über 5,59 Millionen Einsprüche zu bearbeiten.

In knapp zwei Drittel der Fälle (64 %) waren die Steuerzahler mit ihrem Einspruch erfolgreich, so dass die Bescheide zu ihren Gunsten geändert wurden. Tatsächlich oder zumindest teilweise erfolglos blieben nach der Statistik nur 18 % der Einsprüche. In diesen Fällen wurde durch (Teil-) Einspruchsentscheidung ganz oder teilweise abschlägig über die Einsprüche entschieden. 17,3 % der Einsprüche nahmen die Einspruchsführer zudem selbst wieder zurück. In die Statistik fallen aber auch „Einspruchserfolge“, die darauf zurückgehen, dass der Steuerzahler zum Beispiel eigene Fehler korrigiert und vergessene absetzbare Kosten nacherklärt.

Steuerbescheide sind jeweils zeitnah nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen, denn Einsprüche müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim jeweils zuständigen Finanzamt eingehen.

Selbstverständlich prüfen wir Ihre Steuerbescheide zeitnah und kümmern uns bei fehlerhaften Bescheiden um Ihren Rechtsschutz. Da das Einspruchsverfahren seine Tücken hat, sollten Sie bei Einsprüchen auf unsere Expertise setzen.

Gemischtes aus der Steuerwelt


Internetverkäufe: Umsätze und Gewinne können steuerpflichtig sein

Plattformen wie Kleinanzeigen (früher eBay Kleinanzeigen), Momox oder Etsy müssen die abgewickelten Geschäfte von Verkäufern und Privatpersonen ab 2023 an den Fiskus melden. Grundlage hierfür ist das Plattformen-Steuer­transparenzgesetz. Hierbei gilt jedoch eine Bagatellfallgrenze von 30 Verkäufen pro Plattform und Jahr mit Einnahmen von insgesamt unter 2.000 €. Verkäufer, die in diesem Rahmen tätig wurden, werden also nicht gemeldet.

Bei der Einkommensteuer bleiben Gewinne steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften weniger als 600 € (ab 2024: 1.000 €) im Kalenderjahr beträgt. Ein Internethandel kann sich allerdings von einem meist steuerfreien Privatverkauf zu einem steuerpflichtigen gewerblichen Handel entwickeln, der in der Regel umsatz-, einkommen- und gewerbesteuerpflichtig ist. Nutzen Sie dazu unser Beratungsangebot!

 

Beerdigung: Vereitelt Sterbegeld den Abzug der Kosten?

Kosten für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, soweit sie sich nicht durch das erhaltene Erbe decken lassen. Leistungen aus einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung müssen vom absetzbaren Betrag abgezogen werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass steuerpflichtige Ersatzleistungen nicht in Abzug gebracht werden müssen. Im Streitfall war eine Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verstorben. Ihre Tochter hatte infolgedessen ein Sterbegeld von 6.500 € erhalten. Das Finanzamt setzte das Sterbegeld als steuerpflichtige Einkünfte an und kürzte die als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Beerdigungskosten um das Sterbegeld. Der BFH hat der Tochter einen Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung zugestanden und entschieden, dass nur steuerfreie Ersatzleistungen gegenzurechnen sind.

 

Aufgabegewinn: Wenn Erben die Betriebsaufgabe erklären

Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer dürfen Erben Nachlassverbindlichkeiten abziehen, so dass sich ihr steuerpflichtiger Erwerb und somit die Erbschaftsteuer reduziert. Abziehbar sind unter anderem die vom Erblasser herrührenden (nichtbetrieblichen) Schulden. Hierzu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers, die auf sein Todesjahr entfallen. Diese Schulden wurden noch von ihm „erarbeitet“, denn er selbst hat die Steuer noch zu Lebzeiten in eigener Person ausgelöst – auch für den Fall, dass sie erst zum Ablauf des Jahres und somit nach dem Tod entsteht. Laut Bundesfinanzhof dürfen Steuerschulden infolge einer rückwirkend von den Erben erklärten Betriebsaufgabe aber nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden.

 

Bargeldbranche: Finanzämter führen verdeckte Kontrollen durch

Bereits im Jahr 2016 hatte der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung formuliert, die ursprünglich ab dem 01.01.2020 umgesetzt werden sollten. Durch dieses „Kassengesetz“ wurde Unternehmen der Bargeldbranche die Pflicht auferlegt, Kassensysteme durch eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Die Frist zur Umrüstung der Systeme wurde mehrfach verlängert. Für nicht aufrüstbare elektronische Regis­trierkassen gab es Ausnahmeregelungen.

Das Thüringer Finanzministerium hat darauf hingewiesen, dass sämtliche Übergangsregelungen und Erleichterungen zum TSE-Einsatz abgelaufen sind, so dass das Kassengesetz nun endgültig in Kraft ist. Laut Ministerium überprüfen die Finanzämter die Einhaltung der Vorgaben bei unangekündigten Kassen-Nachschauen. Hierbei kontrollieren die Prüfer, ob die Kassenaufzeichnungen ordnungsgemäß geführt werden und die TSE ordnungsgemäß eingesetzt wird. Eine Überprüfung beginnt meist mit verdeckten Testkäufen beim Unternehmen und einer stillen Beobachtung des Kassiervorgangs. Auch die Kassenbons bieten den Prüfern eine Menge an Informationen.

Weiterhin besteht aber keine Pflicht, eine Regis­trierkasse einzusetzen. Wer noch immer eine offene Ladenkasse (reine Bargeldkasse ohne Technik) einsetzt, muss aber dieselben steuerlichen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten erfüllen wie beim Einsatz von Registrierkassen.

 

Kein Arbeitslohn bei Nachzahlung aufgrund eines Summenbescheids

Rentenversicherungsträger können die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ohne individuelle Zuordnung zu den einzelnen Arbeitnehmern pauschal über einen sogenannten Summenbescheid festsetzen. Diese Möglichkeit besteht, wenn der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten verletzt hat, so dass Arbeitsentgelte nicht mehr den einzelnen Beschäftigten zugeordnet werden können. Laut Bundesfinanzhof gehören nachentrichtete Gesamtsozialversicherungsbeiträge aufgrund eines Summenbescheids nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

 

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