Abstract
In unserer monatlichen Steuerinfo 2024 für den Monat April informieren wir Sie über die Besteuerung der Dezember-Soforthilfe sowie über weitere spannende Inhalte aus der Steuerwelt. Wissen Sie etwa, wie hoch der Mindestlohn im Jahr 2024 ist?
Dezember-Soforthilfe
Um Gaskunden während der Energiekrise von den drastisch gestiegenen Verbrauchskosten zu entlasten, hatte der Bund 2022 die Gaspreisbremse eingeführt. Mit der Dezember-Soforthilfe wurden Verbraucher Ende 2022 von ihren Abschlägen befreit. Ab 2023 mussten sie aufgrund der Preisbremse dann einen niedrigeren, subventionierten Betrag zahlen. Ursprünglich sollte die Entlastung durch die Gaspreisbremse von Besserverdienenden nachversteuert werden. Die Grenze lag im Jahr 2023 bei einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 € bzw. 133.830 € (Einzelveranlagung bzw. Zusammenveranlagung). Der Entlastungsbetrag war in der Anlage SO (Zeile 17) zur Einkommensteuererklärung zu erklären. Besteuert werden sollte die Leistung in dem Jahr, in dem die Endabrechnung des Energieversorgers, die Nebenkostenabrechnung des Vermieters bzw. die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt wurde.
Die Dezember-Soforthilfe 2022 muss somit in der Regel in der Steuererklärung 2023 angegeben werden. Da die Versteuerung erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, hat die Bundesregierung hiervon aber wieder Abstand genommen. Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 wurde von der Besteuerung der Gaspreisbremse abgesehen.
Bei Einkommensteuererklärungen via Elster ist ab dem 26.03.2024 keine Abfrage zur Gaspreisbremse mehr in der Anlage SO enthalten.
Gemischtes aus der Steuerwelt
Mitunternehmer: Earn-out-Zahlungen sind erst bei Zufluss zu versteuern
Werden Anteile an einer Mitunternehmerschaft veräußert, vereinbaren die Vertragsparteien neben dem festen Kaufpreis mitunter variable Kaufpreisbestandteile, die sich am (späteren) Gewinn oder Umsatz der Gesellschaft orientieren. Solche Earn-out-Zahlungen muss der Verkäufer laut Bundesfinanzhof erst bei tatsächlichem Zufluss versteuern. Sie dürfen damit nicht – auch nicht nachträglich – in den Gewinn zum Veräußerungszeitpunkt einbezogen werden (keine Rückwirkung).
Kindergeldanspruch kann an Erwerbstätigkeitsprüfung scheitern
Viele volljährige Kinder absolvieren nach dem Abschluss ihrer erstmaligen Berufsausbildung oder ihres Erststudiums eine weitere Ausbildung. Bis das Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat, haben Eltern während dieses weiteren Ausbildungsabschnitts weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind nebenher keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Zudem müssen die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte betreffen und aufeinander folgen).
In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Streitfall hatte die Tochter des Klägers nach ihrem Bachelorabschluss 2018 zunächst ein freiwilliges soziales Jahr geleistet. Im Anschluss daran war sie einer dreimonatigen Aushilfstätigkeit (von mehr als 20 Wochenstunden) nachgegangen. Ende 2019 nahm sie schließlich ihr Masterstudium auf. Laut BFH muss der enge zeitliche Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Freiwilligendienstes und dem Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts genügt nicht.
Vorauszahlungen: Finanzamt darf Beträge für Folgejahre festsetzen
Vorauszahlungsbescheide können nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für Folgejahre erlassen werden. Gesetzliche Vorgabe ist laut Bundesfinanzhof lediglich, dass sich die Höhe der Festsetzung an der voraussichtlich anfallenden Einkommensteuer orientieren muss, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Ergebnisse einer Veranlagung dürfen damit auch die Grundlage für die Festsetzung von Vorauszahlungen für mehr als ein Kalenderjahr darstellen.
Niedriglohnsektor: Wie viel Mindestlohn im Jahr 2024 gezahlt wird
Seit dem 01.01.2024 beträgt der bundesweit flächendeckende Mindestlohn 12,41 € brutto pro Stunde. Laut Statistischem Bundesamt fallen rund 5,8 Mio. Beschäftigte unter den Mindestlohn. Die neue Lohnuntergrenze betrifft sowohl versicherungspflichtige Beschäftigte als auch Minijobber. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende und Praktikanten.
Seit Oktober 2022 reduziert sich durch die regelmäßigen Erhöhungen des Mindestlohns für Minijobber nicht mehr die Arbeitszeit. Seither sind der Mindestlohn und die Minijobverdienstgrenze aneinander gekoppelt. Die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze für Minijobber hat sich 2024 auf 538 € erhöht und lässt wie bisher 43 Arbeitsstunden pro Monat zu. Damit das Minijobverhältnis bestehen bleibt, darf somit ein Verdienst von 6.456 € pro Jahr nicht überschritten werden. Übersteigt der Stundenlohn den Mindestlohn, reduziert sich im Minijobverhältnis aber die maximal erlaubte Arbeitszeit.
Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr dürfen sich aufgrund einer gesetzlichen Erhöhung der Mindestvergütung über mindestens 649 € freuen, im zweiten Ausbildungsjahr mindestens 766 €, im dritten Ausbildungsjahr mindestens 876 € und im vierten Ausbildungsjahr mindestens 909 €.
Nachwuchswissenschaftler: Heisenberg-Stipendium ist steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leistungen aus dem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft steuerbefreit sind. Das Stipendium soll den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und finanziellen Freiraum schaffen, um sich auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorbereiten und auf die Forschungsarbeit konzentrieren zu können.
Wohnungsüberlassung an einen Elternteil ist keine Selbstnutzung
Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft werden, ist die erzielte Wertsteigerung als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern. Selbstbewohnte Immobilien können dagegen steuerfrei veräußert werden, wenn eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im kompletten Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren vorgelegen hat.
Die Überlassung einer Wohnung an die (Schwieger-)Mutter ist laut Bundesfinanzhof keine Selbstnutzung. Daher muss bei einem Verkauf der Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist ein privater Veräußerungsgewinn versteuert werden.
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