Steuerinfo Januar 2022

Abstract

In unserer monatlichen Steuerinfo 2022 für den Monat Januar informieren wir Sie über die Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins, sowie weiteren spannenden Inhalten aus der Steuerwelt.


Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins

Der Gemeinnützigkeit steht es nicht entgehen, wenn eine begünstigte Tätigkeit im Einzelfall zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist. Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit aber nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist.

Ein neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass Kritik an staatlichen Corona-Maßnah­men die Gemeinnützigkeit ausschließt, wenn sie verschwörungstheoretische Ansätze verfolgt. Zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens gehört zwar auch die Information der Bevölkerung über Krankheiten. Der Hinweis auf das Widerstandsrecht oder die Behauptung einer Abhängigkeit von Politikern „von anderen Mächten“ hängen laut BFH aber nicht mit einer Information der Bevölkerung zum öffentlichen Gesundheitswesen zusammen.

Gemischtes aus der Steuerwelt


Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“

Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-ameri­kanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger führt laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag.

Im Urteilsfall hatte der Kläger Aktien der Hewlett-Packard Company (HPC) gehalten, einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bun­desstaats Delaware. Nachdem die HPC in Hewlett-Packard Inc. (HPI) umbenannt und das Unternehmenskundengeschäft der HPI auf ihre Tochtergesellschaft Hewlett-Packard Enterprise Company (HPE) übertragen worden war, erhielten die Aktionäre im Rahmen eines „Spin-Off“ Aktien der HPE. Die Bank des Klägers buchte diese Aktien in dessen Depot ein. Der Kläger war nun im selben Verhältnis an den beiden Gesellschaften beteiligt. Das Finanzamt behandelte die Zuteilung der Aktien als steuerpflichtigen Kapitalertrag.

Laut BFH ist eine steuerneutrale Zuteilung von Aktien auch bei einem US-amerikanischen Spin-Off möglich, sofern die „wesentlichen Strukturmerkmale“ einer Abspaltung erfüllt sind. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit seien auch ausländische Vorgänge zu berücksichtigen.

 

Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen

Für Verbindlichkeiten, die in einer Fremdwährung zu erfüllen sind, gilt zum Ausweis in der Steuerbilanz Folgendes: Sie dürfen nur dann mit einem höheren Wert als dem Wert zum Zeitpunkt ihrer Begründung ausgewiesen werden („Teilwertzuschreibung“), wenn die zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgetretenen Änderungen des Wechselkurses voraussichtlich dauerhaft sind. Davon ist bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten regelmäßig nicht auszugehen. Bei ihnen kann grundsätzlich angenommen werden, dass sich die Wertunterscheide bis zum Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung wieder ausgeglichen haben.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wann dennoch eine voraussichtlich dauernde Wertänderung angenommen werden kann: Das ist möglich, wenn sich die Währungsdaten zwischen dem Eurowährungsraum und der Fremdwährung (hier dem Schweizer Franken) so fundamental geändert haben, wie dies zum Bilanzstichtag des 31.12.2010 wegen der europäischen Staatsschuldenkrise der Fall war. Für diesen Fall sehen die Richter die Teilwertzuschreibung einer Fremdwährungsverbindlichkeit als berechtigt an.

 

Grundstückslieferung und Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung

Im Umsatzsteuergesetz (UStG) gibt es eine Steuerbefreiung für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Die Lieferung von Gebäuden und dem dazugehörigen Grund und Boden kann daher ohne Umsatzsteuer erfolgen. Das UStG bietet aber zugleich die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

Laut Bundesfinanzhof kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung widerrufen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung noch änderbar ist.

 

Steuerfreie Zuschläge bei variabler Grundlohnaufstockung möglich

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe lohnsteuerfrei an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Streitfall hatte eine Sängerin von ihrem Arbeitgeber eine Theaterbetriebszulage nach einem Manteltarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di erhalten. Dieser tarifliche Zuschlag für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit war ihr steuerfrei ausgezahlt worden, soweit er auf tatsächliche Arbeitszeiten zu begünstigten Zuschlagszeiten entfiel. Der Grundlohn wurde ebenfalls in Abhängigkeit von der Höhe der „erarbeiteten“ steuerfreien Zuschläge aufgestockt, um im Ergebnis einen bestimmten (tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Der BFH hat entschieden, dass die variable Grundlohnergänzung der Steuerfreiheit der Zuschläge nicht entgegenstand.

 

Musterbescheinigungen für energetische Baumaßnahmen aktualisiert

Seit 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus. Pro Objekt beträgt die Steuerermäßigung maximal 40.000 €. Das Bundesfinanzministerium hat die Musterbescheinigun­gen für Baumaßnahmen überarbeitet, mit denen nach dem 31.12.2020 begonnen wurde. Damit wird die im Sommer 2021 angepasste Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung berücksichtigt. Der Begriff des Fachunternehmens wurde auf weitere Gewerke und Unternehmen der Fenstermontage ausgedehnt. Auch Personen mit Ausstellungsberechtigung für Energieausweise dürfen entsprechende Bescheinigungen erstellen.

 

Schadenersatz eines Komman­ditisten ist steuerpflichtig

Ansprüche aus zivilrechtlicher Prospekthaftung, die dem Mitunternehmer einer KG wegen unzureichender Informationen über eine eingegangene Beteiligung gegen einen Vermittler oder Berater zustehen, unterliegen der Besteuerung. Dies gilt laut Bundesfinanzhof nicht nur für den Schadenersatz aus der Prospekthaftung selbst, sondern auch für den für die Dauer eines zivilgerichtlichen Schadenersatzprozesses erstrittenen Zinsanspruch.

 

 

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