Mandanteninformationen Elektronische Kasse

Mit Kompetenz betreuen wir Sie in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen.

Entspricht ihre elektronische Kasse den Anforderungen ab 2020?

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

als Kassenbetreiber haben Sie derzeit ganz andere Sorgen als die neuesten Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung. Trotzdem sollten Sie nicht vergessen, dass die meisten elektronischen Kassensysteme zeitnah mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden müssen. Denn das Bundesfinanzministerium hat trotz der Corona-Krise eine Verlängerung der bis zum 30.09.2020 geltenden Nichtbeanstandungsregelung bei fehlender TSE abgelehnt.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag die „Mandanteninformationen Elektronische Kasse“ zur Verfügung!

Mit Hilfe dieser Mandanteninformationen Sie herausfinden, ob Ihre elektronische Kasse schon allen Anforderungen entspricht und/oder welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in den Genuss der verlängerten Nichtbeanstandungsregelung zu kommen.

 

Die „Mandanteninformationen Elektronische Kasse“ können Sie hier herunterladen!

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Hier finden Sie unsere Mandanteninformationen zur Mehrwertsteuersenkung:

Mehrwertsteuersenkung

Sie haben vielmehr Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!

 

Das Team der Alltreu Ludwigshafen wünscht Ihnen und Ihren Mitarbeitern gerade in der aktuellen, als auch kommenden Zeit vor allem Gesundheit, sowie Zuversicht.

 

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