<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>News - Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</title>
	<atom:link href="https://alltreu.de/category/news/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sun, 26 Apr 2026 17:07:21 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:32/h:32/q:mauto/f:best/ig:avif/dpr:2/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/cropped-alltreu-icon.jpg</url>
	<title>News - Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</title>
	<link></link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Steuerinfo März 2026</title>
		<link>https://alltreu.de/2026/04/26/steuerinfo-maerz-2026/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-maerz-2026</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Apr 2026 17:07:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2924</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2026/04/26/steuerinfo-maerz-2026/">Steuerinfo März 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mog0tgrl-e6de70755e2ed029504cacfeb3e14bdc '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h2></h2>
<h2><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-2215 aligncenter" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2020/02/steuerberater-ludwigshafen.jpg" alt="" width="1200" height="798" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1200/h:798/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2020/02/steuerberater-ludwigshafen.jpg 1200w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2020/02/steuerberater-ludwigshafen.jpg 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1030/h:685/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2020/02/steuerberater-ludwigshafen.jpg 1030w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:511/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2020/02/steuerberater-ludwigshafen.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:469/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2020/02/steuerberater-ludwigshafen.jpg 705w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:299/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2020/02/steuerberater-ludwigshafen.jpg 450w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></h2>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>In unserer Steuerinfo März 2026 informieren wir Sie über die Meldepflichten, die Sie im Rahmen einer Erbschaft treffen und weitere spannende Einblicke aus der Steuerwelt! Greift eine Denkmalabschreibung eigentlich auch für Baudenkmäler im Ausland?</p>
<hr />
<h2>Erbschaft: Meldepflicht beim Finanzamt</h2>
<p>Ob Einfamilienhaus, Geldvermögen oder Familienschmuck &#8211; jede Erbschaft und jedes Vermächt­nis muss dem Finanzamt gemeldet werden, weil auf das Erbe Steuern anfallen können. Wer diese Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.</p>
<p>Sobald Erben vom Vermögensübergang erfahren, müssen sie ihr Finanzamt innerhalb von drei Monaten von sich aus über das Erbe oder das Vermächtnis informieren. Dafür ist ein formloses, aber inhaltlich umfassendes Schreiben zu erstellen. Darin müssen der Name, die Anschrift und der Beruf des Erblassers sowie des Erwerbers angegeben werden, des Weiteren der Todestag und der Sterbeort. Auch die Art, der Umfang und der Wert des Vermögens sind aufzuführen. Ergänzend ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe anzugeben. Die Erbschaftsanzeige kann elektronisch als ELSTER-Nachricht oder in Briefform abgegeben werden. Nach dem Eingang der Meldung prüft das Finanzamt, ob eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss. Diese wird zur Pflicht, wenn Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben oder Unternehmensanteile übergehen.</p>
<p>Nicht jede Erbschaft ist steuerpflichtig. Das Gesetz enthält Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind bis zu 500.000 € steuerfrei. Kinder dürfen 400.000 € von jedem Elternteil und Enkel 200.000 € von ihren Großeltern steuerfrei erben; bei Geschwistern, Nichten, Neffen und Lebensgefährten sind es 20.000 €.</p>
<p>Auch wenn die Erbschaft unterhalb der Freibeträge liegt, bleibt die Meldepflicht bestehen. Die Freibeträge befreien zwar von der Steuer, nicht aber von der Anzeigepflicht. Nur ausnahmsweise kann auf die Anzeige verzichtet werden, wenn eindeutig feststeht, dass keine Steuerpflicht besteht. Könnte sich aber eine Steuer ergeben, sollte die Meldepflicht nicht vernachlässigt werden. Denn Behörden wie das Standesamt, das Nachlassgericht und Notare informieren das Finanzamt über Todesfälle und Nachlassvorgänge.</p>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Wenn der Ehegatte unentgeltlich im häuslichen Arbeitszimmer arbeitet</h3>
<p>Häusliche Arbeitsräume von unentgeltlich im Betrieb mitarbeitenden Ehepartnern können als Betriebsausgaben absetzbar sein. Das zeigt ein Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH). Im Streitfall betrieb ein Professor zwei Musikschulen. Seine Ehefrau erledigte die Büroarbeiten für beide Schulen unentgeltlich und in Vollzeit in einem häuslichen Arbeitszimmer im privaten Einfamilienhaus der Eheleute. Der Professor selbst nutzte zuhause ein Arbeitszimmer und ein Musikzimmer. In den Musikschulen gab es keine für Verwaltungstätigkeiten geeigneten Räume. Das Finanzamt erkannte das Arbeitszimmer der Ehefrau nicht an; der Raum sei kein Arbeitszimmer des Ehemannes. Die daraus resultierende Kostenkürzung führte zu einer Steuernachzahlung, für die der Ehemann vor dem BFH Aussetzung der Vollziehung (AdV) begehrte. Der BFH hat ihm die AdV gewährt und entschieden, dass ein Kostenabzug des Ehegattenarbeitszimmers nach summarischer Prüfung nicht ausgeschlossen werden darf. Auch das von der Ehefrau des Antragstellers für die Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten der Musikschulen genutzte Zimmer könne Bestandteil des häuslichen Arbeitszimmers des Ehemannes sein.</p>
<h3>Offenlegungspflichten: Schonfrist bei Ordnungsgeldern für 2024</h3>
<p>Kapitalgesellschaften unterliegen nach dem Handelsgesetzbuch diversen Offenlegungspflichten. Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass bei nicht rechtzeitig eingereichten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag des 31.12.2024 (Frist also: 31.12.2025) nicht direkt ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird. Aufgrund der anhaltenden Nachwirkungen der Corona-Pandemie wird die Behörde erst ab Mitte März 2026 entsprechende Ordnungsgeldverfahren einleiten.</p>
<h3>Ab 2026 gelten vielerorts neue Auslandsreisekostensätze</h3>
<p>Die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungs­kosten kommen bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung. Das Bundesfinanzministerium hat die Beträge für zahlreiche Länder zum 01.01.2026 angepasst.</p>
<p>Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur bei der Erstattung durch den Arbeitgeber. Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten abziehbar. Die Verpflegungspauschalen sind dagegen sowohl steuerfrei erstattungsfähig als auch als Werbungskosten abziehbar.</p>
<h3>Wenn Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt im Betrieb essen dürfen</h3>
<p>Das Bundesfinanzministerium hat die Sachbezugswerte für kostenlose und verbilligte Mahlzeiten für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Der Wert eines Frühstücks wurde auf 2,37 € festgelegt, der Wert eines Mittag- und Abendessens jeweils auf 4,57 € je Kalendertag. Pro Tag gilt bei Vollverpflegung eine Pauschale von insgesamt 11,50 €. Diese Werte gelten auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern der Preis der Mahlzeiten 60 € nicht übersteigt.</p>
<h3>Grundsteuer: Bundesmodell wird als verfassungskonform eingestuft</h3>
<p>In elf Bundesländern werden seit dem 01.01.2025 die Vorschriften des Ertragswertverfahrens nach dem Bundesmodell für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. In drei viel beachteten Verfahren hat der Bundesfinanzhof diese Regelung als verfassungskonform beurteilt.</p>
<h3>Denkmalabschreibung: Begünstigt sind nur Baudenkmäler im Inland</h3>
<p>Wer ein Baudenkmal vermietet, kann die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen über eine bis zu 9%ige jährliche Abschreibung als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist, dass durch eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachgewiesen werden kann, dass es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften handelt und die entstandenen Aufwendungen erforderlich waren. Die Denkmalabschreibung ist allerdings nur bei Immobilien im Inland möglich. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass diese Beschränkung nicht gegen das Unionsrecht verstößt.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im März 2026 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo für den Februar.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2026/04/26/steuerinfo-februar-2026/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo März 2026“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2026/04/26/steuerinfo-maerz-2026/">Steuerinfo März 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerinfo Januar 2026</title>
		<link>https://alltreu.de/2026/04/26/steuerinfo-januar-2026/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-januar-2026</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Apr 2026 16:44:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2917</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2026/04/26/steuerinfo-januar-2026/">Steuerinfo Januar 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mog01l8a-16853f4390ad4dfa5c65e91167375fc6 '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><p><img decoding="async" class="size-full wp-image-2135" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-641193732.jpg" alt="" width="800" height="1200" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:720/h:1080/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-641193732.jpg 800w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:200/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-641193732.jpg 200w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:687/h:1030/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-641193732.jpg 687w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:720/h:1080/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-641193732.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:470/h:705/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-641193732.jpg 470w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:675/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-641193732.jpg 450w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /></p>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>In unserer Steuerinfo Januar 2026 informieren wir Sie über die Kfz-Steuer­befreiung für reine Elektrofahrzeuge und weitere spannende Einblicke aus der Steuerwelt! Wann müssen Sie eigentlich die Umsatzsteuer auf digitale Gutscheincodes abführen?</p>
<hr />
<h2>Steuer­befreiungen für Elektrofahrzeuge</h2>
<p>Elektrofahrzeuge waren bisher von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie erstmalig in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2025 zugelassen worden sind. Die Steuerbefreiung galt ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für zehn Jahre, längstens bis zum 31.12.2030.</p>
<p>Die Bundesregierung hat nun die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kfz-Steuer­befreiung für reine Elektrofahrzeuge umgesetzt. Mit der vorgesehenen Neuregelung werden Neu­zulassungen bis 31.12.2030 befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung darf nunmehr längstens bis zum 31.12.2035 beansprucht werden. Die verlängerte Steuerbefreiung soll weiterhin einen Anreiz zum Kauf von Elektroautos setzen. Die Bundesregierung will durch diesen Schritt die Elektromobilität fördern, den Automobilstandort Deutschland stärken und Arbeitsplätze sichern.</p>
<p>Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde im Jahr 2025 bereits eine degressive Abschreibung für E-Autos in Höhe von 75 % der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Sie gilt für Elektrofahrzeuge, die in der Zeit ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft wurden oder werden. Die Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen wurde zudem von 70.000 € auf 100.000 € angehoben, so dass die für E-Mobilität geltenden Steuervergünstigungen auch höherpreisige Fahrzeuge erfassen (bei Anschaffung ab dem 01.07.2025).</p>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Ehegatten-GbR: Schenkungsteuer bei Einlage eines Familienheims?</h3>
<p>Eheleute können sich untereinander ein selbstbewohntes Familienheim schenken, ohne dass dabei Schenkungsteuer entsteht. Diese Schenkungsteuerbefreiung ist auch anwendbar, wenn ein Ehegatte ein in seinem Eigentum stehendes Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Eheleute zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.</p>
<h3>Zu Unrecht gebildete Rücklage ist schnellstmöglich aufzulösen</h3>
<p>Unternehmer dürfen stille Reserven, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter aufgedeckt werden, steuerfrei übertragen. Sie können den Veräußerungsgewinn, in dem die stillen Reserven realisiert werden, bei der Anschaffung anderer Wirtschaftsgüter (im Jahr der Veräußerung) von den Anschaffungskosten abziehen. Alternativ können sie eine gewinnmindernde Rücklage bilden und auf Wirtschaftsgüter übertragen, die in Folgejahren angeschafft werden.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine zu Unrecht gebildete Rücklage nach den Grund­sätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs zu korrigieren ist. Sie ist im ersten verfahrensrechtlich noch offenen Jahr zu berichtigen, weil sie nicht nur Ausdruck einer falschen bilanziellen Behandlung ist. Vielmehr liegt ein fehlerhafter Bilanzposten &#8211; also ein Bilanzfehler &#8211; vor. Denn auch wenn die stillen Reserven, die in der Rücklage steuerlich verhaftet bleiben, der Sache nach Eigenkapital darstellen, ist hierfür in der Steuerbilanz ein eigenständiger Passivposten auszuweisen.</p>
<h3>Wann die Umsatzsteuer auf digitale Gutscheincodes abzuführen ist</h3>
<p>Um digitale Inhalte im Internet zu erwerben, haben sich Gutscheincodes als „Zahlungsmittel“ etabliert. Laut Bundesfinanzhof sind diese Codes unabhängig vom Vertriebsweg Einzweckgutschei­ne, die bereits bei ihrer Übertragung (nicht: Einlösung) der Umsatzsteuer unterliegen.</p>
<p>Ortsübliche Vermietungszeit bleibt bei Ferienwohnungen der Maßstab</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Verluste bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ohne weitere Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen sind. Allerdings darf die ortsübliche Vermietungszeit über einen längeren Zeitraum nicht erheblich (das heißt um mindestens 25 %) unterschritten werden. Für die Ermittlung der durchschnittlichen Auslastung der Ferienwohnung ist auf einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.</p>
<h3>Mietwohnung: Keine Sonderabschreibung bei Neubau nach Abriss</h3>
<p>Für neu errichtete Mietwohnungen ist eine Sonderabschreibung möglich. Innerhalb der ersten vier Jahre lassen sich bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen (maximal 5 % pro Jahr), und zwar neben der regulären linearen Abschreibung (neuerdings auch neben der neuen degressiven Abschreibung). Vor­aussetzung für die Sonderabschreibung ist mittlerweile, dass das Neubauprojekt bestimmte (Energie-)Effizienzvorgaben erfüllt.</p>
<p>Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs kann die Sonderabschreibung nicht beansprucht werden, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setze voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen würden. Dies erfordere eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands.</p>
<h3>Wann berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuer befreit sind</h3>
<p>Private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen sind von der Gewerbesteuer befreit, soweit sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass sie entweder als Ersatzschulen anerkannt sind oder auf einen Beruf bzw. eine staatliche Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Die Gewerbesteuerbefreiung gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht für eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt.</p>
<h3>Leiharbeitnehmer können Entleihern nicht dauerhaft zugeordnet sein</h3>
<p>Arbeitnehmer in unbefristeten Leiharbeitsverhältnissen können laut Bundesfinanzhof in der Regel nicht dauerhaft einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung beim Entleiher zugeordnet sein. Sie haben daher keine erste Tätigkeitsstätte und können ihre Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen absetzen. Bereits das in diesen Fällen geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz steht einer unbefristeten Zuordnung regelmäßig entgegen. Da Verleiher Leiharbeitnehmer in der Regel nicht länger als 18 Monate demselben Entleiher überlassen dürfen, scheidet eine unbefristete Überlassung an den Entleiher aus. Diese arbeitsrechtlichen Beschränkungen müssen auch bei der steuerlichen Einordnung beachtet werden.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im Januar 2026 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo im Dezember 2025.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-dezember-2025/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo Januar 2026“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2026/04/26/steuerinfo-januar-2026/">Steuerinfo Januar 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerinfo Dezember 2025</title>
		<link>https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-dezember-2025/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-dezember-2025</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Dec 2025 12:33:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2913</guid>

					<description><![CDATA[<p>﻿﻿</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-dezember-2025/">Steuerinfo Dezember 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span data-mce-type="bookmark" style="display: inline-block; width: 0px; overflow: hidden; line-height: 0;" class="mce_SELRES_start">﻿</span><section  class='av_textblock_section av-mjikgmif-b98a22680fabb34e0c8f42e6f4c348f3 '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><p><img decoding="async" class="size-full wp-image-2142 aligncenter" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1184736057.jpg" alt="" width="1254" height="836" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1254/h:836/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1184736057.jpg 1254w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1184736057.jpg 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1030/h:687/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1184736057.jpg 1030w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:512/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1184736057.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:470/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1184736057.jpg 705w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1184736057.jpg 450w" sizes="(max-width: 1254px) 100vw, 1254px" /></p>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>In unserer Steuerinfo Dezember 2025 informieren wir Sie über das Steueränderungsgesetz 2025 und weitere spannende Einblicke aus der Steuerwelt! Sind etwa in Rechnungen Angaben in anderen EU-Sprachen erlaubt?</p>
<hr />
<h2>Steueränderungsgesetz 2025</h2>
<p>Das Bundeskabinett hat im September 2025 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen; im Dezember 2025 soll das Gesetz den Bundesrat passieren. Die wichtigsten Maßnahmen daraus im Überblick:</p>
<ul>
<li>Ehrenamt: Der Übungsleiter-Freibetrag soll ab dem 01.01.2026 von 3.000 € auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 € erhöht werden.</li>
<li>Zum 01.01.2026 soll die Entfernungspauschale einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht werden. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke zur Arbeit. Bei einem Arbeitsweg von 10 km und einer Fünftagewoche ergeben sich somit 176 € zusätzliche Werbungskosten pro Jahr (sofern der Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten ist).</li>
<li>Durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerzahler mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.</li>
<li>Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme von Getränken, soll ab dem 01.01.2026 von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt werden. Von der Senkung profitieren neben Gastronomiebetrieben auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Cateringdienstleistungen sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.</li>
</ul>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Aktivrente: Das Weiterarbeiten im Alter soll attraktiver werden</h3>
<p>Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben und weiterarbeiten wollen, sollen ihren Arbeitslohn ab dem 01.01.2026 bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Unbeachtlich ist, ob es sich um eine bereits ausgeübte oder eine andere, gegebenenfalls auch neu aufgenommene Tätigkeit handelt. Die Steuerfreistellung soll sowohl im Lohnsteuerabzugs- als auch im Einkommensteuer-Veranla­gungsverfahren gelten. Damit werden maximal 24.000 € pro Jahr steuerfrei gestellt. Auf den tatsächlichen Bezug einer Regelaltersrente oder von Versorgungsbezügen wegen Erreichens einer Altersgrenze soll es nicht ankommen. Begünstigt sein sollen ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus einer aktiven Arbeitnehmertätigkeit, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat.</p>
<h3>Finanzamt darf E-Mails mit steuerlichem Bezug en bloc anfordern</h3>
<p>Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs darf das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung von dem geprüften Unternehmen grundsätzlich alle E-Mails mit steuerlichem Bezug anfordern. Nicht erlaubt ist dagegen, ein Gesamtjournal anzufordern, das erst noch erstellt werden muss und auch Informationen zu E-Mails ohne steuerlichen Bezug enthält. Das Finanzamt muss die vorzulegenden E-Mails nicht weiter konkretisieren, sondern kann es dem geprüften Unternehmen überlassen, die einschlägigen E-Mails herauszusuchen.</p>
<h3>In Rechnungen sind Angaben in anderen EU-Sprachen erlaubt</h3>
<p>Das Bundesfinanzministerium hat geklärt, dass bestimmte Pflichtangaben auf Rechnungen nicht nur auf Deutsch, sondern auch in anderen Amtssprachen der EU zulässig sind. Dies stellt sicher, dass Rechnungen in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Die neue Anlage 8 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass enthält eine Übersicht der in anderen Amtssprachen zulässigen Begriffe.</p>
<h3>Tauglichkeit amtlicher Richtsätze als Schätzungsgrundlage ist fraglich</h3>
<p>Bei der Prüfung von Betrieben nehmen die Finanzämter in der Regel Hinzuschätzungen vor, wenn sie die korrekten Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln können. Eine zulässige Schätzungsmethode ist der „äußere Betriebsvergleich“, bei dem die Umsätze und Gewinne des geprüften Betriebs mit denen anderer gleichartiger Betriebe verglichen werden. Dafür greift das Finanzamt auf amtliche Richtsätze zurück, die sich bei Prüfungen gleichartiger Betriebe ergeben haben. Der Bundesfinanzhof sieht den inneren Betriebsvergleich, der an die Daten und Verhältnisse des geprüften Betriebs selbst anknüpft, im Verhältnis zum äußeren Betriebsvergleich grundsätzlich als die zuverlässigere Schätzungsmethode an.</p>
<h3>Verbindliche Auskunft: Nur eine Gebühr bei mehreren Antragstellern</h3>
<p>Will ein Steuerzahler rechtssicher abklären lassen, welche steuerlichen Folgen ein noch nicht verwirklichter Sachverhalt (z.B. eine geplante Umstrukturierung) haben wird, kann er eine verbindliche Auskunft bei seinem Finanzamt beantragen. Die Auskunft ist zwar gebührenpflichtig, bietet aber den Vorteil, dass sich das Finanzamt an die darin enthaltenen Aussagen bindet. Die Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft kann gegenüber mehreren Antragstellern nur einmal erhoben werden, wenn die Auskunft ihnen gegenüber einheitlich erteilt wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.</p>
<h3>Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen nicht offenbaren</h3>
<p>Laut Bundesfinanzhof hat ein Steuerzahler im Regelfall keinen Anspruch darauf, dass das Finanzamt ihm den Inhalt einer gegen ihn gerichteten anonymen Anzeige preisgibt. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt ihm insoweit keine weitergehenden Rechte.</p>
<h3>Statistik : Über zwei Drittel der Einsprüche waren 2024 erfolgreich</h3>
<p>Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums haben Steuerzahler 2024 insgesamt 5.915.601 Einsprüche bei den Finanzämtern eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter damit über 14,56 Mio. Einsprüche zu bearbeiten.</p>
<p>In mehr als zwei Drittel der Fälle (68 %) waren die Steuerzahler 2024 mit ihrem Einspruch erfolgreich, so dass die Bescheide zu ihren Gunsten geändert wurden. Tatsächlich oder zumindest teilweise erfolglos sind nach der Statistik nur 13,1 % der Einsprüche geblieben. In diesen Fällen wurde über die Einsprüche durch (Teil-)Einspruchsent­scheidung ganz oder teilweise abschlägig entschieden. 17,6 % der erledigten Einsprüche wurden von den Einspruchsführern zudem selbst wieder zurückgenommen.</p>
<p>Steuerbescheide sind zeitnah nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen, denn Einsprüche müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim Finanzamt eingehen.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im Dezember 2025 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo im November 2025.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-november-2025/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo Dezember 2025“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section><span data-mce-type="bookmark" style="display: inline-block; width: 0px; overflow: hidden; line-height: 0;" class="mce_SELRES_end">﻿</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-dezember-2025/">Steuerinfo Dezember 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerinfo November 2025</title>
		<link>https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-november-2025/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-november-2025</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Dec 2025 12:11:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2910</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-november-2025/">Steuerinfo November 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mjijouv7-2d1743cb7a9f1f879c39d9053b04d9bf '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h2><img decoding="async" class="size-full wp-image-2068 aligncenter" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/u6.jpg" alt="" width="600" height="700" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:600/h:700/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/u6.jpg 600w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:257/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/u6.jpg 257w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:525/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/u6.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></h2>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>In unserer Steuerinfo November 2025 informieren wir Sie über die Besteuerung von Kryptowährungen und weitere spannende Einblicke aus der Steuerwelt! Kann etwa ein privates E-Auto beim Arbeitgeber steuerfrei aufgeladen werden?</p>
<hr />
<h2>Kryptowährungen</h2>
<p>Kryptowährungen sind unter Privatanlegern in aller Munde, seit die Kurse von Bitcoin, Ethereum &amp; Co. regelmäßig neue Rekorde brechen. Doch die digitalen Vermögenswerte sind nicht nur hochspekulativ, sie bergen auch viele Risiken. Um die ordnungsgemäße Versteuerung der Kursgewinne sicherzustellen, hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an die Nachweisführung verschärft. So müssen sämtliche Transaktionen detailliert dokumentiert werden &#8211; selbst in Fällen, in denen am Ende keine Steuern anfallen.</p>
<p>Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten bleiben steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt; es gilt die einjährige Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte. Die Frist beginnt am Tag des Kaufs von Kryptowerten oder eines Tauschs in eine andere Währung (z.B. Bitcoin gegen Ethereum). Wer die digitalen Werte nicht länger als ein Jahr hält und schon nach wenigen Monaten wieder verkauft oder tauscht, muss den Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das gilt aber nur, wenn der Gewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 1.000 € im Jahr beträgt. Sobald diese Freigrenze überschritten wird, muss der gesamte Gewinn (vom ersten Euro an) versteuert werden.</p>
<p>Anleger müssen dem Finanzamt alle Krypto-Transaktionen inklusive Wallet-Adresse und Namen der Handelsplattform plausibel belegen können, etwa mit Screenshots aus dem Wallet. Auch ein plausibel erscheinender Steuerreport kann der Veranlagung zugrunde gelegt werden. Anleger sollten vor allem die Reporteinstellungen dokumentieren. Selbst wenn der Gewinn am Ende steuerfrei bleibt, müssen Anleger auf Nachfrage des Finanzamts nachweisen, dass die Spekulati-</p>
<p>onsfrist bzw. die Freigrenze eingehalten wurde. Die vollständige Dokumentation ist also essentiell für eine korrekte Steuererklärung. Besonders streng sind die Regeln beim Kryptohandel über ausländische Plattformen, denn hier gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht: Investoren müssen alle relevanten Daten und Belege selbst beschaffen. Gehen Unterlagen verloren (z.B. durch Insolvenz der Plattform), kann das Finanzamt die Werte zum Nachteil des Anlegers schätzen.</p>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Infoseite: Finanzverwaltung veröffentlicht Tipps für Influencer</h3>
<p>Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, Tiktok, Youtube oder Twitch aktiv ist und damit Geld verdient, muss auch steuerlich einiges beachten. Um Influencern eine erste Orientierung zu geben, hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen alle wichtigen Steuerinformationen gebündelt und veröffentlicht. Die neue Informationsseite unter www.finanzamt.nrw.de/influencer liefert praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen.</p>
<h3>Gesetzentwurf : Bekämpfung von Schwarzarbeit soll effektiver werden</h3>
<p>Die Bundesregierung legt eine härtere Gangart ein, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung auf den Weg gebracht und einen Regierungsentwurf beschlossen. Nach diesem Entwurf soll unter anderem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch risikoorientierte Prüfungsschwerpunkte Negativtrends und neue Brennpunkte der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung stärker in den Fokus nehmen können. Aktuell zählen dazu Barbershops, da bei einigen von ihnen nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäsche zu beobachten war. Ähnliches gilt für Kosmetik- und Nagelstudios, deren Zahl massiv gewachsen ist. Neu sind auch eine für Arbeitnehmer geltende Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren und eine für Arbeitgeber geltende Sofortmeldepflicht bei der Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen.</p>
<h3>Privates E-Auto kann beim Arbeitgeber steuerfrei aufgeladen werden</h3>
<p>Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten die Möglichkeit, ein privates Elektroauto oder Hybridfahrzeug im Betrieb kostenfrei oder verbilligt aufzuladen. Dieser Vorteil ist steuerfrei, sofern der Arbeitgeber diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt (keine Gehaltsumwandlung erlaubt). Dies gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2030 und nur für das Aufladen an ortsfesten betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers sowie verbundener Unternehmen. Auch in anderen Fallkonstellationen kann die Steuerbefreiung für Aufladevorteile gelten, und zwar, wenn</p>
<ul>
<li>Arbeitnehmer auf dem Betriebsgrundstück Ladevorrichtungen externer Anbieter nutzen dürfen und der Arbeitgeber die Kosten für den Ladestrom unmittelbar übernimmt,</li>
<li>Arbeitgeber ein Grundstück oder eine Immobilie mit vorhandenen arbeitgeberfinanzierten Ladevorrichtungen gemietet haben, die die Beschäftigten nutzen dürfen.</li>
</ul>
<h3>Ausland: Diese Regeln gelten bei Workation</h3>
<p>Homeoffice war gestern, jetzt kommt Workation! Die Kombination aus Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) liegt im Trend. Wer bisher von zu Hause aus digital arbeitet, verlegt sein heimisches Büro in die Berge oder ans Meer. Viele Arbeitnehmer wünschen sich, ihre Aufgaben flexibel und ortsunabhängig erledigen zu können und in der anschließenden Freizeit schon direkt im Urlaub zu sein. Arbeitgeber, die diesen Benefit anbieten, werden als besonders attraktiv wahrgenommen. Doch es gibt einiges zu beachten, bevor eine Workation gebucht wird.</p>
<p>Bei beruflichen Auslandsaufenthalten ist für Arbeitnehmer steuerlich meistens die sogenannte 183-Tage-Regel relevant: Unterschreitet die Dauer der Auslandstätigkeit ein halbes Jahr, bleiben Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, wenn sich ihr Wohnsitz und ihr Arbeitgeber in Deutschland befinden. Die Lohnsteuer zieht wie gewohnt der Arbeitgeber vom Gehalt ab und führt sie ab. Die 183-Tage-Regelung bezieht sich nicht nur auf Arbeitstage, auch An- und Abreisetage, Wochenenden, Feiertage und Urlaubstage werden bei einigen Ländern mitgezählt.</p>
<p>Werden 183 Tage überschritten, wird es kompliziert, denn dann kommt das Steuerrecht des jeweiligen Landes zum Tragen, in dem die Arbeit erbracht wird. In der Folge ist zu prüfen, welches Land wie viel versteuern darf, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Bereits in der Planungsphase sollten die Arbeitsparteien daher detaillierte und rechtssichere Informationen zu den länderspezifischen Regelungen einholen.</p>
<p>Das gilt gleichermaßen für den sozialversicherungsrechtlichen Status. Sozialversicherungsrechtlich wird das Homeoffice im Ausland inzwischen als eine Entsendung des Mitarbeiters eingestuft.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im November 2025 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo im Oktober 2025.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-oktober-2025/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo Oktober 2025“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-november-2025/">Steuerinfo November 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerinfo Oktober 2025</title>
		<link>https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-oktober-2025/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-oktober-2025</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Dec 2025 11:29:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2908</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-oktober-2025/">Steuerinfo Oktober 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mjii5rr7-08a12dde405ff0aa8b447906b433a0ac '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><p><img decoding="async" class="size-full wp-image-2140" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1008222928.jpg" alt="" width="1254" height="837" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1254/h:837/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1008222928.jpg 1254w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1008222928.jpg 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1030/h:687/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1008222928.jpg 1030w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:513/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1008222928.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:471/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1008222928.jpg 705w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-1008222928.jpg 450w" sizes="(max-width: 1254px) 100vw, 1254px" /></p>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>In unserer Steuerinfo Oktober 2025 informieren wir Sie über die Finanzkriminalität durch Influencer und weitere spannende Einblicke aus der Steuerwelt! Können eigentlich Tierbetreuungskosten steuerlich absetzbar sein?</p>
<hr />
<h2>Finanzkriminalität durch Influencer</h2>
<p>Bei Influencern ist es keine Seltenheit, dass sie mit sozialen Medien mitunter mehrere 10.000 € im Monat verdienen. Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen analysiert aktuell ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen mit 6.000 Datensätzen, die auf unversteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen von ca. 300 Mio. €.</p>
<p>Ziel der aufwendigen Ermittlungen sind professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen. Einen festen Arbeitsplatz gibt es nicht; oftmals melden sich die Influencer mit steigenden Umsätzen ins Ausland ab, um dem Finanzamt zu entgehen. Regelmäßig verlagern Influencer ihren offiziellen Wohnsitz an Briefkastenadressen. Nur durch fortwährende lückenlose Analysen der Social-Me­dia-Aktivitäten lässt sich der tatsächliche Wohnort ermitteln und nachweisen, um Durchsuchungsbeschlüsse und auch Haftbefehle zu erwirken.</p>
<p>Die Geldflüsse sind vielfältig und von außen schwer nachvollziehbar: Vergütet werden Klicks, Verkäufe, Werbekooperationen, Abozahlungen und Trinkgelder für persönliche Fotos. Die Beweisführung ist vor allem bei nur temporär sichtbarer Werbung schwierig. Die Ermittler nutzen spezielle Methoden, um Werbepartnerschaften und -einnahmen zurückverfolgen und beweis­sicher nachweisen zu können.</p>
<p>Das Influencer-Team des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen führt zurzeit rund 200 laufende Strafverfahren gegen in Nordrhein-Westfalen lebende Influencer. Auch die Hamburger Finanzverwaltung hat Influencer bereits ins Visier genommen; seit 2024 werden hier verstärkt „Branchenprüfungen“ vorgenommen.</p>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Datenaustausch mit privater Kranken- und Pflegeversicherung kommt</h3>
<p>Der bürokratische Aufwand bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge für eine private Kranken- und eine private Pflegepflichtversicherung soll reduziert werden. Ab dem 01.01.2026 wird daher ein umfassender elektronischer Datenaustausch zwischen den inländischen Unternehmen der privaten Kranken- und der privaten Pflegepflichtversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern und den Arbeitgebern durchgeführt. Unter die Mitteilungspflicht fallen Versicherungsunternehmen, die im Inland eine Kranken- oder Pflegevollversicherung anbieten und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstehen. Versicherungsunternehmen, die nur Zusatzleistungen privat versichern (z.B. ein Kranken- oder Krankenhaustagegeld), fallen nicht unter die Mitteilungspflicht.</p>
<h3>Finanzverwaltung äußert sich zu umsatzsteuerlichen Neuerungen</h3>
<p>Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Anpassungen durch mehrere Steuergesetze erläutert und den Umsatzsteuer-Anwendungs­erlass entsprechend aktualisiert.</p>
<p>Der Schwellenwert, ab dem Unternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen, wurde von bisher 1.000 € auf 2.000 € angehoben. Zudem wurde der Schwellenwert für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 7.500 € auf 9.000 € erhöht. Darüber hinaus wurde der bei der Differenzbesteuerung geltende Grenzbetrag von 500 € auf 750 € hochgesetzt.</p>
<p>Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt und gilt für alle Rechnungen, deren zehnjährige Aufbewahrungsfrist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen ist. Somit müssen vor dem 01.01.2017 ausgestellte Rechnungen nicht mehr aufbewahrt werden. Ausnahmen gelten für steuerlich relevante Rechnungen. Andere umsatzsteuerliche Aufzeichnungen sind weiterhin zehn Jahre aufzubewahren.</p>
<p>Umsatzsteuer kann jetzt auch geschuldet werden, wenn der Steuerausweis in Gutschriften an Nichtunternehmer oder an Unternehmer erfolgt, die die Leistung nicht erbracht haben, sofern nicht unverzüglich widersprochen wird. Bisher galten solche Gutschriften nicht als Rechnung.</p>
<h3>Wenn Singles einen doppelten Haushalt führen</h3>
<p>Führt ein Steuerzahler im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort seines Lebensmittelpunkts einen Einpersonenhaushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Streitfall studierte der 28-jährige Kläger auswärts und hatte seine Hauptwohnung in einer separaten Wohnung im Obergeschoss seines Elternhauses eingerichtet. Die Eltern wohnten in der grundrissgleichen Wohnung im Erdgeschoss und ließen ihn mietfrei wohnen. Am Studienort unterhielt der Sohn eine Zweitwohnung. Der BFH hat bei ihm notwendige Mehraufwendungen wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung anerkannt.</p>
<h3>Urlaub: Tierbetreuungskosten können steuerlich absetzbar sein</h3>
<p>Wird ein Haustier in den eigenen vier Wänden oder auf dem eigenen Grundstück betreut, lassen sich die Kosten hierfür als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung abziehen. Der Betreuer muss dafür in den Haushalt kommen, in dem das Tier gehalten wird. Wer sein Haustier in eine Tierpension bringt, geht steuerlich leer aus, denn in diesem Fall ist die Betreuung nicht mehr haushaltsnah. Wichtig ist, dass der Dienstleister eine Rechnung stellt und der Empfänger diese unbar (z.B. per Überweisung) bezahlt. Insgesamt können für haushaltsnahe Dienstleistungen pro Jahr bis zu 20.000 € angesetzt werden. Davon zieht das Finanzamt 20 % als Steuerermäßigung direkt von der tariflichen Einkommensteuer ab &#8211; also bis zu 4.000 € im Jahr.</p>
<h3>Vorschlag: Minijobgrenze soll ab 2026 angehoben werden</h3>
<p>Arbeitgeber können die Lohnsteuer aus geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen mit einem Pauschsteuersatz von insgesamt 2 % erheben. Derzeit liegt die Mini­jobgrenze bei 556 € monatlich.</p>
<p>Die Mindestlohnkommission hat vorgeschlagen, den geltenden Mindestlohn von 12,82 € je Arbeitsstunde in zwei Stufen zum 01.01.2026 auf 13,90 € und zum 01.01.2027 auf 14,60 € anzuheben. Bei Umsetzung dieses Vorschlags würde die Minijobgrenze im Jahr 2026 auf 603 € und ab 2027 auf 633 € monatlich steigen.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im Oktober 2025 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo im September 2025.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2025/09/12/steuerinfo-september-2025/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo Oktober 2025“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/12/23/steuerinfo-oktober-2025/">Steuerinfo Oktober 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Offene Stellen September 2025</title>
		<link>https://alltreu.de/2025/09/12/offene-stellen-september-2025/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=offene-stellen-september-2025</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Sep 2025 01:54:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2895</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/09/12/offene-stellen-september-2025/">Offene Stellen September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mfg6ot1r-ce6923221bc622ffb0aaf9fc886a73f4 '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h2><img decoding="async" class="size-full wp-image-1968 aligncenter" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/handshake.jpg" alt="Ihre Steuerberater sind persönlich für Sie da!" width="980" height="653" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:980/h:653/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/handshake.jpg 980w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/handshake.jpg 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:512/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/handshake.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:470/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/handshake.jpg 705w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/handshake.jpg 450w" sizes="(max-width: 980px) 100vw, 980px" /></h2>
<h2 class="job-openings__headline">Deine Karriere. Deine Chance.</h2>
<div class="job-openings__copy">
<p class="p1">Finde heraus, welche Karrieremöglichkeiten Dir bei der Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH geboten werden!</p>
<p>Aktuelle Stellenausschreibungen:</p>
<p><a href="https://alltreu.de/wp-content/uploads/2025/09/Steuerfachangestellte_r-m_w_d.pdf">Steuerfachangestellte/r (m/w/d)</a></p>
<p><a href="https://alltreu.de/wp-content/uploads/2025/09/Wirtschaftspruefer-m_w_d.pdf">Wirtschaftsprüfer/in (m/w/d)</a></p>
</div>
<div class="text text--layout-right text--theme-white text--inview">
<div class="text__wrapper">
<div class="text__body">
<p style="text-align: center;">Um in Zukunft noch besser zu werden, brauchen wir Dich.</p>
<p style="text-align: center;">Wir freuen uns über Deine Bewerbung!</p>
</div>
</div>
</div>
<div class="teaser teaser--layout-no-illustration teaser--theme-white teaser--inview">
<div class="teaser__wrapper">
<div class="teaser__content">
<p class="teaser__headline"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-2902 size-full" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2023/06/5d0f32ff-4ede-459e-acb4-a353200f38ba.png" alt="" width="1024" height="1024" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1024/h:1024/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2023/06/5d0f32ff-4ede-459e-acb4-a353200f38ba.png 1024w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2023/06/5d0f32ff-4ede-459e-acb4-a353200f38ba.png 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:80/h:80/q:mauto/f:best/ig:avif/dpr:2/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2023/06/5d0f32ff-4ede-459e-acb4-a353200f38ba.png 80w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:768/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2023/06/5d0f32ff-4ede-459e-acb4-a353200f38ba.png 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:36/h:36/q:mauto/f:best/ig:avif/dpr:2/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2023/06/5d0f32ff-4ede-459e-acb4-a353200f38ba.png 36w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:180/h:180/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2023/06/5d0f32ff-4ede-459e-acb4-a353200f38ba.png 180w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:705/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2023/06/5d0f32ff-4ede-459e-acb4-a353200f38ba.png 705w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></p>
</div>
</div>
</div>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/09/12/offene-stellen-september-2025/">Offene Stellen September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerinfo September 2025</title>
		<link>https://alltreu.de/2025/09/12/steuerinfo-september-2025/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-september-2025</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Sep 2025 01:31:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2892</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/09/12/steuerinfo-september-2025/">Steuerinfo September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mfg5whqa-3a9add893263710e65096225bcc80583 '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h2><img decoding="async" class="size-full wp-image-1597 aligncenter" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/05/read-1564105_1920.jpg" alt="Aktuelle News Steuerinfo Juni" width="1920" height="1122" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1848/h:1080/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/05/read-1564105_1920.jpg 1920w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:175/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/05/read-1564105_1920.jpg 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:449/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/05/read-1564105_1920.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1030/h:602/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/05/read-1564105_1920.jpg 1030w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1500/h:877/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/05/read-1564105_1920.jpg 1500w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:412/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/05/read-1564105_1920.jpg 705w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:263/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/05/read-1564105_1920.jpg 450w" sizes="(max-width: 1500px) 100vw, 1500px" /></h2>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>Ihre Kinder sind bereits 25 Jahre alt und Sie wollen diese finanziell unterstützen? In unserer Steuerinfo September 2025 stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammen. Außerdem erhalten Sie weitere spannende Einblicke aus der Steuerwelt!</p>
<hr />
<h2>Steuerliche Unterstützung</h2>
<p>viele Eltern unterstützen ihre erwachsenen Kinder finanziell auch über deren 25. Geburtstag hinaus. Ab dem Zeitpunkt entfallen zwar das Kindergeld, der Kinder- und der Ausbildungsfreibetrag, Eltern können ihre Unterhaltszahlungen fortan aber als außergewöhnliche Belastungen absetzen.</p>
<p>Das Finanzamt erkennt zurzeit bis zu 12.096 € pro Jahr (1.008 € pro Monat) an. Das entspricht in etwa dem Unterhaltssatz von 990 €, den Eltern ihren auswärts studierenden unverheirateten Kindern nach der „Düsseldorfer Tabelle“ 2025 zahlen müssen. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt als Unterhaltsleistungen auch die von den Eltern übernommenen Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.</p>
<p>Oft muss der Nachwuchs nebenbei jobben, um das Studium zu finanzieren. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes mindern den absetzbaren Unterhaltshöchstbetrag, soweit sie über 624 € pro Jahr (anrechnungsfreier Betrag) hinausgehen. Zu den Einkünften zählen Minijoblöhne, zu den Bezügen das BAföG. Von Arbeitslöhnen geht aber zunächst noch ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr ab (oder höhere Werbungskosten); von den Bezügen darf eine Kostenpauschale von 180 € abgezogen werden.</p>
<p>Sollen Unterhaltsleistungen abgesetzt werden, darf das Vermögen des Kindes nicht höher als 15.500 € sein („Schonvermögen“). Vom Kind angesparte und nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen zählen jedoch erst nach Ablauf des Kalenderjahres zum eigenen Vermögen.</p>
<p>Eltern müssen den Unterhalt zudem immer für den jeweiligen Monat im Voraus und per Überweisung zahlen. Auch eine übernommene Miete zählt als Unterhalt. Gehört das Kind noch zum Haushalt, können Eltern einfach den Unterhaltshöchstbetrag ansetzen, ohne die tatsächlich übernommenen Kosten einzeln nachweisen zu müssen.</p>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Wie Deutschland auf Wachstumskurs gebracht werden soll</h3>
<p>Das Bundeskabinett hat im Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland auf den Weg gebracht. Der Finanzausschuss hat den Entwurf bereits gebilligt, die Koalitionsfraktionen rechnen mit einer breiten Zustimmung im Bundesrat. Das Gesetzespaket enthält folgende Maßnahmen:</p>
<ul>
<li>Abschreibung: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sollen im Jahr der Anschaffung mit bis zu 30 % abgeschrieben werden können (maximal das Dreifache der linearen AfA). Diese neue degressive Abschreibung soll für Investitionen ab dem 01.07.2025 und bis zum 31.12.2027 gelten.</li>
<li>Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % sinken (jährlich um einen Prozentpunkt bis 2032). Kapitalgesellschaften sollen dadurch erheblich steuerlich entlastet werden.</li>
<li>E-Fahrzeuge: Rein elektrische Fahrzeuge, die in der Zeit ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft werden, sollen wie folgt abgeschrieben werden können: 75 % im Anschaffungsjahr, 10 % im zweiten Jahr, 5 % jeweils im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr.</li>
<li>E-Dienstwagen: Die Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen soll von 70.000 € auf 100.000 € steigen, so dass die für E-Mobilität geltenden Steuervergünstigungen auch auf höherpreisige Fahrzeuge anwendbar sein sollen. Die Anhebung soll für Fahrzeuge gelten, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden.</li>
<li>Forschung: Um Investitionen in Forschung zu fördern, sollen bei der Forschungszulage die Bemessungsgrundlage erhöht und die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet werden.</li>
</ul>
<h3>Wirtschaftsjahr: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb</h3>
<p>Wer Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen oder aus Gewerbebetrieben als Mitunternehmer erzielt, kann von einer Steuerermäßigung profitieren: Die tarifliche Einkommensteuer vermindert sich um das Vierfache des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags. Diese Steuerermäßigung ist auf den Teil der Einkommensteuer beschränkt, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mitunternehmer nur dann von der Steuerermäßigung profitieren, wenn sie am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahres bereits an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren.</p>
<h3>Zinsswaps: Ausgleichszahlungen können Betriebsausgaben sein</h3>
<p>Variabel verzinste Darlehen können durch Zins­swapgeschäfte abgesichert werden, um das Risiko künftiger Zinsänderungen zu begrenzen. Laut Bundesfinanzhof können Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abziehbar sein, soweit mit diesem Swap ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Wichtig ist, dass das Swapgeschäft von Anfang an als betriebliches Geschäft behandelt wird. Dafür müssen Ausgleichszahlungen schon in der laufenden Buchhaltung als betrieblicher Aufwand und etwaige Ausgleichszahlungen der Bank als betriebliche Einnahmen erfasst werden.</p>
<h3>Bestätigung ausländischer USt-IdNrn. ist nur noch online möglich</h3>
<p>Anfragen zur Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sind seit dem 20.07.2025 ausschließlich online über die vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellte Abfrageplattform vorzunehmen (www.bzst.de). Neu ist die Möglichkeit, mehrere USt-IdNrn. gleichzeitig im Rahmen einer Sammelanfrage zu überprüfen.</p>
<h3>Gehaltsextras: Erholungsbeihilfen für Mitarbeiter sind steuerbegünstigt</h3>
<p>Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine Reihe steuerbegünstigter Gehaltsextras auszahlen. Sie können zum Beispiel deren Urlaubskasse aufbessern und ihnen Erholungsbeihilfen zahlen. Pro Jahr erkennt das Finanzamt folgende Beträge an: 156 € pro Mitarbeiter, 104 € für deren Ehe- und Lebenspartner und 52 € für jedes ihrer Kinder. Einer Familie mit zwei Kindern dürfen also 364 € ausgezahlt werden. Diese Beihilfen darf der Arbeitgeber pauschal mit 25 % lohnversteuern, so dass der Vorteil für die Mitarbeiter steuerfrei ist. Zudem fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Der Arbeitgeber muss seine Zahlungen in den Lohnunterlagen nur klar als „Erholungsbeihilfe“ ausweisen und sie zweckgebunden zur Unterstützung des Urlaubs auszahlen.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im September 2025 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo im August 2025.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2025/09/11/steuerinfo-august-2025/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo September 2025“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/09/12/steuerinfo-september-2025/">Steuerinfo September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerinfo August 2025</title>
		<link>https://alltreu.de/2025/09/11/steuerinfo-august-2025/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-august-2025</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Sep 2025 18:40:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2887</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/09/11/steuerinfo-august-2025/">Steuerinfo August 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mffr92xq-ca1533a9c7e2ce42d0725af804690bcd '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h2><img decoding="async" class="size-full wp-image-1785 aligncenter" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg" alt="" width="800" height="533" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:800/h:533/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 800w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:512/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:470/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 705w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 450w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /></h2>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>In unserer monatlichen Steuerinfo im August 2025 informieren wir Sie über die Besteuerung von ETFs sowie weitere spannende Inhalte aus der Steuerwelt.</p>
<hr />
<h2>Besteuerung von ETFs</h2>
<p>Sogenannte Exchange Traded Funds (ETFs) erfreuen sich unter Anlegern seit Jahren großer Beliebtheit. Sie sind eine transparente, flexible und unkomplizierte Form der Geldanlage, um von Kursgewinnen an der Börse zu profitieren.</p>
<p>Die Besteuerung von ETFs übernehmen die depotführenden Banken, sofern sie in Deutschland ansässig sind. Sie führen die Vorabpauschale und die Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. In diesem Fall müssen Steuerzahler nichts weiter unternehmen. Die bereits versteuerten Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.</p>
<p>Steigt der Wert eines ETF, werden beim Verkauf Steuern fällig. Der Gewinn wird mit 25 % Abgeltungsteuer belastet; hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungsteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer mit &#8211; je nach Bundesland &#8211; 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer. Ausschüttende Fonds, die Gewinne sofort auszahlen, werden bei der Auszahlung auf die gleiche Weise besteuert. Je nach Art des Fonds wird ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns nicht besteuert. Bei ETFs mit einem Aktienanteil von mehr als 51 % bleiben 30 % des Gewinns steuerfrei. Bei Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 % werden 15 % des Gewinns nicht besteuert. Bei Immobilienfonds mit mehr als der Hälfte Immobilien sind 60 % des Gewinns steuerfrei, bei Auslandsimmobilienfonds sogar 80 %. Ist der Aktien- oder Immobilienanteil geringer, gibt es keine Gewinnfreistellung.</p>
<p>Für Anleihen- oder Rohstoff-ETFs ist keine Teilfreistellung vorgesehen.</p>
<p>Bei thesaurierenden Fonds wird der Gewinn einbehalten und direkt wieder angelegt. Damit die Besteuerung nicht ewig in die Zukunft verschoben wird, werden jährlich Vorabsteuern erhoben. Wird der Fonds eines Tages &#8211; unter Umständen nach jahrzehntelanger Haltedauer &#8211; verkauft, ist ein Teil der Wertsteigerung bereits versteuert worden. Zum Verkaufszeitpunkt werden von der Abgeltungsteuer dann die entrichteten Vorabpauschalen abgezogen und nur die Differenz wird besteuert. Somit sind ausschüttende und thesaurierende ETFs am Ende steuerlich gleichgestellt.</p>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5</h3>
<p>Behinderte Menschen können einen Behinderten-Pauschbetrag beanspruchen, der bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gewährt wird. Pflegebedürftige Personen, deren Selbständigkeit stark beeinträchtigt ist und die in die Pflegegrade 4 oder 5 eingestuft sind, werden hilflosen Personen mit dem Merkzeichen „H“ gleichgestellt. Sie können daher ebenfalls jährlich 7.400 € als Pauschbetrag geltend machen, und zwar ohne einen GdB feststellen lassen zu müssen. Hierfür brauchen die Betroffenen den Bescheid der Pflegekasse, in dem die Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5 dokumentiert ist. Sie müssen keine Feststellung einer Behinderung mit dem Merkzeichen „H“ beantragen.</p>
<h3>Eine Petitionsplattform kann das demokratische Staatswesen fördern</h3>
<p>Wenn eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke verfolgt, stehen ihr vielfältige Steuerbefreiungen und steuerliche Vergünstigungen zu. Gemeinnützigkeit ist bei einer Förderung der Allgemeinheit gegeben &#8211; hierunter fällt unter anderem die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch Onlineplattformen, die es den Nutzern ermöglichen, verschiedene Petitionen oder Kampagnen zu formulieren und zur elektronischen Abstimmung zu stellen, gemeinnützig sein können.</p>
<h3>Bargeldbranchen: Häufigere Kassen-Nachschauen gefordert</h3>
<p>Durch Steuerbetrug in bargeldintensiven Branchen entgehen dem deutschen Fiskus jährlich schätzungsweise Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert, dass angesichts von Betrugsquoten von bis zu 80 % viel zu selten staatliche Kontrollen stattfinden. Die Finanzverwaltung führe pro Jahr höchstens 15.000 Kassen-Nachschauen durch. Für unehrliche Steuerzahler bestehe also kaum ein Risiko, entdeckt zu werden. Eine präventive Wirkung kann die Kassen-Nachschau aus Sicht des BRH daher nicht entfalten.</p>
<h3>Umsatzsteuer auf Speisen wird künftig dauerhaft gesenkt</h3>
<p>Im Koalitionsvertrag wurde eine zentrale steuerpolitische Entscheidung getroffen: Auf Speisen in der Gastronomie gilt ab dem 01.01.2026 dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Diese Regelung gilt für den Verzehr vor Ort und für die Mitnahme. Getränke unterliegen dagegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 %. Eine Ausnahme bilden Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 %, die weiterhin mit 7 % besteuert werden. Gastronomiebetriebe müssen sicherstellen, dass ihre Kassensysteme zum 01.01.2026 korrekt programmiert sind, um die neue Steuersatzregelung umzusetzen.</p>
<h3>Selbstgetragene Fährkosten im Urlaub sind Privatvergnügen</h3>
<p>Viele Arbeitnehmer dürfen einen Firmenwagen, den ihr Arbeitgeber ihnen überlässt, auch privat nutzen. Der monatliche steuer- und beitragspflichtige geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Rege­lung ermittelt, falls nicht ausnahmsweise die Fahrtenbuchmethode angewendet wird.</p>
<p>Kosten, die &#8211; wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten &#8211; ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der 1-%-Regelung erfasst. Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber begründet einen eigenständigen geldwerten Vorteil. Zahlt der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt, dürfen spiegelbildlich von ihm selbstgetragene Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten sowie Parkgebühren für Privatfahrten nicht auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden.</p>
<h3>Vorsicht bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie!</h3>
<p>Eine Grundstücksübertragung ohne Kaufpreisfestlegung, bei der der Erwerber die darauf lastenden Schulden übernimmt, gilt laut Bundesfinanzhof als teilentgeltlich. Daher ist anteilig ein privater Spekulationsgewinn zu versteuern. Ein teilentgeltlicher Vorgang liege regelmäßig vor, wenn ein Wirtschaftsgut übertragen werde und zugleich damit zusammenhängende Verbindlichkeiten vom Erwerber übernommen würden.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im August 2025 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo im Juli 2025.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-juli-2025/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo August 2025“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/09/11/steuerinfo-august-2025/">Steuerinfo August 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerinfo Juli 2025</title>
		<link>https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-juli-2025/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-juli-2025</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jul 2025 12:57:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2881</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-juli-2025/">Steuerinfo Juli 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mcrofvpp-da94b0035d19244a434395e22ece6ae9 '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><p><img decoding="async" class="size-full wp-image-2139 aligncenter" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-960289836.jpg" alt="" width="1254" height="836" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1254/h:836/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-960289836.jpg 1254w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-960289836.jpg 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:1030/h:687/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-960289836.jpg 1030w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:512/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-960289836.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:470/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-960289836.jpg 705w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/12/iStock-960289836.jpg 450w" sizes="(max-width: 1254px) 100vw, 1254px" /></p>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>In unserer monatlichen Steuerinfo 2025 für den Monat Juli informieren wir Sie über die sog. leichtfertige Steuerverkürzung sowie weitere spannende Inhalte aus der Steuerwelt.</p>
<hr />
<h2>Steuerverkürzung</h2>
<p>Wer durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt, begeht eine strafbare Steuerhinterziehung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn dem Finanzamt gegenüber Einnahmen verschwiegen werden. Geschieht so etwas versehentlich oder aus Unwissenheit, handelt es sich um eine leichtfertige Steuerverkürzung. Das ist zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Die Gefahr, im Gefängnis zu landen, besteht nur bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung. In schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Viele Fälle von Steuerhinterziehung enden jedoch mit einer Geldstrafe.</p>
<p>Zur Kasse gebeten werden kann man auch, wenn man nur leichtfertig Steuern verkürzt bzw. ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt &#8211; zum Beispiel, wenn man unbeabsichtigt falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung macht. Das Finanzamt wird dann im Einzelfall prüfen, ob von einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen ist. Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Die Steuerhinterziehung ist dagegen als Straftatbestand eingestuft.</p>
<p>Wer sich versehentlich oder aus Unwissenheit einer leichtfertigen Steuerverkürzung schuldig gemacht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen vermeiden, zur Kasse gebeten zu werden, und zwar in den folgenden beiden Fällen:</p>
<ul>
<li>Wenn noch kein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet und bekanntgegeben worden ist, lässt sich eine Geldbuße abwenden, indem man falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben berichtigt, ergänzt oder nachholt.</li>
<li>Wenn die Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile schon erlangt sind, kann man eine Geldbuße abwenden, indem man die verkürzten Steuern innerhalb einer vom Finanzamt festgesetzten und angemessenen Frist nachzahlt.</li>
</ul>
<p>Auch bei einer Steuerhinterziehung lässt sich unter Umständen eine Strafe vermeiden, und zwar durch eine Selbstanzeige. Ob man dann tatsächlich straffrei bleibt, ist aber an zahlreiche Vorgaben geknüpft.</p>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Kapitaleinkünfte: Werbungskostenabzugsverbot ist verfassungsgemäß</h3>
<p>Seit 2009 können Kapitalanleger bei ihren Kapitaleinkünften keine tatsächlichen Werbungskosten mehr abziehen. Stattdessen wird ihnen nur noch der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 € (bei Zusammenveranlagung: 2.000 €) pro Jahr abgezogen. Laut Bundesfinanzhof zählt das Werbungskostenabzugsverbot auch bei Beziehern höherer Kapitalerträge, deren Werbungskosten deutlich über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, zu den verfassungsrechtlich zulässigen Typisierungen.</p>
<h3>Keine Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen in Drittstaaten</h3>
<p>Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Beschränkung der Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung auf ausländische Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Daher ist die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung auch auf Familienstiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Drittstaat wie der Schweiz anwendbar.</p>
<h3>Geschlechtsspezifische Sterbetafeln diskriminieren nicht</h3>
<p>Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kommen geschlechtsspezifische Sterbetafeln zum Einsatz, in die die statistische Lebenserwartung von Männern und Frauen eingearbeitet ist. Sie dienen dazu, die Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen zu ermitteln. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.</p>
<h3>Umzug wegen Einrichtung von Arbeitszimmern ist nicht absetzbar</h3>
<p>Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine Werbungskosten. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer &#8211; wie in Zeiten der Corona-Pandemie &#8211; (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht. Umzugskosten sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn</p>
<ul>
<li>der Umzug Folge eines Arbeitsplatzwechsels ist oder</li>
<li>die für die täglichen Fahrten zur Arbeitsstätte benötigte Zeit sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde täglich vermindert.</li>
</ul>
<h3>Schuldzinsen: Unentgeltliche Übertragung eines Vermietungsobjekts</h3>
<p>Gerade bei hohen Vermögenswerten ergibt es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei der vorweggenommenen Erbfolge viele steuerliche Fallstricke lauern, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).</p>
<p>Im Streitfall hatte der bisherige Alleineigentümer eines Vermietungsobjekts einen Miteigentumsanteil unentgeltlich auf seinen Sohn übertragen. Dabei behielt er die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück. Der BFH hat entschieden, dass die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind.</p>
<h3>Kein Umsatz bei Direktverbrauch aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen</h3>
<p>Das Bundesfinanzministerium hat seine Sichtweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung grundlegend geändert. Auslöser waren mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs, in denen die beim Direktverbrauch bisher unterstellte „Hin- und Rücklieferung“ verworfen wurde. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst.</p>
<p>Die neuen Grundsätze, die wir Ihnen gerne im Einzelnen erläutern, sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für vor dem 01.01.2026 ausgeführte Umsätze gilt jedoch eine großzügige Übergangsregelung: So wird es nicht beanstandet, wenn hier noch die alte Regelung angewendet wird (einschließlich Vorsteuerabzug bei fiktiver Rücklieferung). Bei der Direktvermarktung von KWK-An­lagen mit Anspruch auf einen KWK-Zuschlag ist es zulässig, diesen als steuerbares Entgelt zu behandeln, sofern Netzbetreiber und Anlagenbetreiber dies übereinstimmend tun.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im Juli 2025 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo im Juni 2025.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-juni-2025/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo Juli 2025“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-juli-2025/">Steuerinfo Juli 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerinfo Juni 2025</title>
		<link>https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-juni-2025/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerinfo-juni-2025</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[4dmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jul 2025 12:45:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://alltreu.de/?p=2877</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-juni-2025/">Steuerinfo Juni 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mcro0r59-694da15e199a9ea7045d4df8602996c8 '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><h2><img decoding="async" class="size-full wp-image-1785 aligncenter" src="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:auto/h:auto/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg" alt="" width="800" height="533" srcset="https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:800/h:533/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 800w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:300/h:200/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 300w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:768/h:512/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 768w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:705/h:470/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 705w, https://mlpktfvsdwoh.i.optimole.com/w:450/h:300/q:mauto/f:best/ig:avif/https://alltreu.de/wp-content/uploads/2019/07/traffic-city.jpg 450w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /></h2>
<h2><span style="letter-spacing: 0px;">Abstract</span></h2>
<p>In unserer monatlichen Steuerinfo 2025 für den Monat Juni informieren wir Sie über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags sowie weitere spannende Inhalte aus der Steuerwelt.</p>
<hr />
<h2>Solidaritätszuschlag</h2>
<p>Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß und darf weiter erhoben werden, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hat. Aus dem Solidaritätszuschlag können für den Staatshaushalt also weiter über 12 Mrd. € pro Jahr eingeplant werden. Der Staat muss damit auch keine Einnahmen aus den vergangenen fünf Jahren zurückzahlen; das wären rund 65 Mrd. € gewesen.</p>
<p>Gleichwohl darf eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag nicht unbegrenzt erhoben werden, sondern nur so lange, bis der Grund für die Abgabe „evident wegfällt“. Dieser Zeitpunkt ist laut BVerfG aber noch nicht gekommen. Die Abgabe war 1995 eingeführt worden, um die Wiedervereinigung und den Aufbau Ost zu finanzieren. Strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West gebe es auch heute noch. Die Bundesregierung hatte im Verfahren ein Gutachten vorgelegt, wonach die Wiedervereinigung den Bundeshaushalt zumindest noch bis 2030 belaste.</p>
<p>Dass seit 2021 nur noch Besserverdiener, Unternehmen und Kapitalanleger den Solidaritätszuschlag entrichten müssen, ist nach Ansicht des BVerfG keine unzulässige Ungleichbehandlung. Die Staffelung sei durch das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt. Auch angesichts der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler darf der Gesetzgeber eine solche Abstufung vornehmen.</p>
<p>Seit 2021 entrichten nur noch 10 % der Steuerzahler den Solidaritätszuschlag.</p>
<h2>Gemischtes aus der Steuerwelt</h2>
<hr />
<h3>Beschränkte Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen ist legitim</h3>
<p>Verluste aus Steuerstundungsmodellen dürfen nur mit (künftigen) Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Sie dürfen weder mit anderen Einkunftsarten verrechnet noch im Wege des Verlustrück- oder -vortrags abgezogen werden. Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung auch im Fall definitiver Verluste verfassungsgemäß ist.</p>
<h3>Bundesfinanzministerium erläutert neue Kleinunternehmerregelung</h3>
<p>Seit dem 01.01.2025 gilt eine geänderte Kleinunternehmerregelung. Dazu hat sich das Bundesfinanzministerium detailliert geäußert.</p>
<p>Nach der Neuregelung werden die Umsätze von Kleinunternehmern grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Dies führt zu einer vereinfachten Besteuerung und entlastet die betroffenen Unternehmen. Änderungen ergeben sich auch hinsichtlich des Steuerausweises: Weist ein Kleinunternehmer fälschlicherweise einen Steuerbetrag auf seinen Rechnungen aus, wird dieser nicht mehr als unberechtigter, sondern nur als unrichtiger Steuerausweis geschuldet.</p>
<p>Ein vor dem 01.01.2025 erklärter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Unternehmer auch weiterhin für mindestens fünf Kalenderjahre. Die Frist beginnt ab dem ersten Kalenderjahr, für das der Verzicht wirksam erklärt wurde.</p>
<p>Zudem wurde ein besonderes Meldeverfahren eingeführt, das es inländischen Unternehmern ermöglicht, auch in anderen EU-Mitgliedstaaten die (dortige) Kleinunternehmerregelung anzuwenden. So soll der grenzüberschreitende Handel vereinfacht werden.</p>
<h3>Midijobs drücken Steuern und Sozialversicherungsbeiträge</h3>
<p>Fast jeder kennt den Minijob, bei dem Erwerbstätige aktuell durchschnittlich 556 € pro Monat verdienen dürfen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Weniger bekannt ist der Midi­job, bei dem man derzeit bis zu 2.000 € im Monat verdienen darf und nur reduzierte Beiträge an die Sozialversicherung zahlen muss. Ist der Midijob die einzige Tätigkeit, stellt er den Einstieg in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar. Er wird auch „Übergangsbereich“ genannt &#8211; der Verdienst aus einem Midijob muss zwischen 556,01 € und 2.000 € liegen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht nach einem starren Prozentsatz vom Lohn berechnet, sondern ergeben sich aus einer speziellen Berechnung, die zu reduzierten Beiträgen führt. Trotz dieser Minderung stehen dem Erwerbstätigen die vollen Leistungen aus den verschiedenen Sparten der Sozialversicherung zu.</p>
<p>Der Vorteil des Übergangsbereichs entfällt für bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, für die der Midijob ein zweiter Job ist. Das heißt: Sie müssen die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Zudem wird ihr Midi­jobgehalt nach Steuerklasse VI versteuert.</p>
<p>Für Minijobber kann es sich mit Blick auf die Sozialversicherung unter Umständen lohnen, regelmäßig etwas mehr Stunden zu arbeiten und dadurch in einen Midijob zu wechseln. Das hat den Vorteil, die vollen Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen zu können, obwohl man nur reduzierte Beiträge zahlt.</p>
<p>Auch Lohnsteuer wird bei Midijobs entweder nur in geringer Höhe oder gar nicht fällig: Bei Arbeitnehmern in Steuerklasse I fällt bei einem monatlichen Verdienst bis 1.400 € gar keine Lohnsteuer an. Bei 1.500 € ergibt sich ein monatlicher Steuerabzug von 13,25 € und bei 2.000 € von 97,33 €.</p>
<h3>Neubau: Nachträgliche Sonder­wünsche können teuer werden</h3>
<p>Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt nicht nur den Bodenwert mit Grunderwerbsteuer belastet, sondern auch die Bauerrichtungskosten. Grund hierfür sind die Regelungen zum „einheitlichen Vertragswerk“, nach denen zu prüfen ist, ob der Gegenstand des Erwerbsvorgangs das unbebaute oder das (künftig) bebaute Grundstück war.</p>
<p>Auch Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche beim Hausbau erhöhen die Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs hervor. Danach kann das Finanzamt diese Entgelte mit einem separaten nachträglichen Steuerbescheid besteuern. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehören auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer zusätzlich neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung gewährt. Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche sind jedoch nur dann steuerpflichtig, wenn sie in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">Die Steuerinfo im Juni 2025 hat Ihnen weitergeholfen? Dann gefällt Ihnen bestimmt auch unsere Steuerinfo im Mai 2025.</p>
<p style="text-align: center;">Diese finden Sie <a href="https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-mai-2025/">hier</a>!</p>
<p style="text-align: center;">Sie haben vielmehr Fragen zu der „Steuerinfo Juni 2025“? Dann <a href="https://alltreu.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne! Wir sind Ihr Steuerberater in Ludwigshafen!</p>
<p style="text-align: center;"><em>Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!</em></p>
</div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://alltreu.de/2025/07/06/steuerinfo-juni-2025/">Steuerinfo Juni 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://alltreu.de">Alltreu Revision &amp; Treuhand GmbH</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
